de.news

Vatikan entlässt Äbtissin - löst Zusammenbruch des Klosters aus

Im April wurde Mutter Aline Pereira Ghammachi, die Äbtissin des Zisterzienserklosters San Giacomo di Veglia in Italien, ohne ein ordentliches kanonisches Verfahren abgesetzt. SilereNonPossum.com veröffentlichte die römischen Dekrete am 16. Mai.
Mutter Ghammachi wurde im Frühjahr 2018 mit 34 Jahren die jüngste Äbtissin Italiens. Sie war bekannt für ihre großen blauen Augen und ihr gewinnendes Lächeln.
Obwohl das Kirchenrecht und der gesunde Menschenverstand eine formelle und transparente Anklage verlangen, wurde Mutter Ghammachi nur gesagt: "Sie wissen, was Sie getan haben."
Zu den Schlüsselfiguren, die gegen sie vorgehen, gehören Schwester Simona Brambilla, Präfektin des vatikanischen Dikasteriums für Ordensleute, und Pater Mauro Giuseppe Lepori. Er ist ein Schweizer Zisterziensermönch und der derzeitige Generalabt des Zisterzienserordens. Silere Non Possum beschuldigt ihn des Narzissmus.
Das Zisterzienserinnenkloster hat in den letzten Jahren rund ein Dutzend apostolische Besuche erlebt …Mehr

182K
Heribert Nuhn

Es ist ja wohl ein großer Unterschied, ob eine Oberin entlassen wird oder ob sie stirbt. Wenn sie stirbt, kann es offensichtlich in ihrem Sinne aus der Gemeinschaft heraus weitergehen. Wenn sie aber entlassen wird, dann hat innerhalb der klösterlichen Gemeinschaft wahrscheinlich das Meiste gepaßt, aber äußere Kräfte haben das Zusammenleben mißbilligt. Dann kann eigentlich aus dieser Gemeinschaft auch keine Nachfolgerin kommen. In unserer Zeit haben externe Kräfte auf rechtgläubige Gemeinschaften einen starken Einfluß! Entweder geht es jetzt mit Papst Leo weiter wie bisher oder er hat noch nicht alle Entscheidungen im Griff, selbst oder durch Vertraute.

michael7

Ohne ein wirklich schuld-klärendes Verfahren einer übergeordneten "Autorität" wird es kaum jemand "Rechtmäßigkeit" der Nachfolge annehmen wollen oder können!

Josefa Menendez

Der diktatorische Bergoglio-Effekt: Das vatikanische Dikasterium für Ordensleute hat "den Frieden" innerhalb des Klosters zerstört: "Wir fühlen uns erdrückt."

michael7

Auch ein modernistisch(=autoritär) geführter Vatikan sollte langsam erkennen, dass es ohne ein kanonistisch-klärendes Verfahren nicht geht und dass bloß "autoritäre" Entscheidungen nicht das Ideal einer wirklich kirchlichen Untersuchung oder Klärung sein können!

Franz Xaver

Micheal7, dass es ohne kanonistisch-klärendes Verfahren geht, ist im Anlassfall wohl erwiesen, dass es kontra legem und moralisch höchst bedenklich ist, steht für mich außer Zweifel, denke aber dass die kirchenrechtlichen Bestimmungen nicht alle ausgeschöpft sind, und ich mir durchaus eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorstellen könnte; meines Wissens nach, hat die Betroffene daran gedacht, einen Rechtsbehelf oder eine Rechtsmittel an den Papst einzubringen. Man wird also sehen, wie die Sache ausgehen wird.

Lutrina

Was hat sie denn schlimmes getan? Den alten Ritus wiedereingeführt etwa?

Bethlehem 2014

@Franz Xaver Wo ist hier Ihr Kirchenrecht?

Franz Xaver

Nun, wie allgemein bekannt, hat Franziskus das Kirchenrecht in einigen Fällen ignoriert, und das ist möglich, weil er als Oberster Richter und Gesetzgeber nicht daran gebunden ist. Soweit ich sachbezogen in der Angelegenheit weiß - und das ist nicht viel, um die Frage der Rechtmäßigkeit einer Verfahrensdurchführung nach kanonischem Recht beurteilen zu können - fand die Amtsenthebung am Todestag Bergoglios/Franziskus, also nicht durch die nach kanonischem Recht höchste Autorität selbst statt, und wie ich - allerdings auch aus nicht verifizierter Quelle - weiß, hat die Amtsenthobene rechtliche Schritte dagegen angekündigt, über die zu entscheiden Papst Leo XIV befugt wäre. Eine Wiederaufnahme des - rechtmäßigen oder unrechtmäßigen - Verfahrens wäre möglich; daher: Abwarten, ein allerletztes höchstrichterliches Wort wäre noch offen.

Bethlehem 2014

"...ein allerletztes höchstrichterliches Wort wäre noch offen."
Da stimme ich Ihnen vollkommen zu! - Meine Frage war ja auch eher etwas zwischen den Zeilen...
Etwas anders sehe ich die Sache zwischen Papst und Kirchenrecht. Der Papst steht zwar über dem Kirchenrecht, muß sich aber insofern daran halten, als daß er nicht einfach das Recht ausüben könnte - oder willkürlich das Gegenteil davon.
Er müßte wohl zuerst das Kirchenrecht ändern, bevor er anders handelt, als das Kirchenrecht (noch) vorgibt.
So halte ich es z. B. für unverantwortlich, daß Johannes Paul II. Erzbischof Lefebvre "exkommuniziert" hat: gegen ein Kirchenrecht, daß er keine fünf Jahre zuvor selbst approbiert hat. Eigentlich spricht dies schon gegen eine Heiligsprechung des Papstes.
Aber ich will eigentlich auf dieses Thema nicht näher eingehen...

alfredus

Ich bin der Weinstock sagt Jesus und ihr seit die Reben ... ! Wenn nun die Reben zu sehr beschnitten werden, betrifft das auch den Weinstock und er kann keine Früchte tragen ! Wer sind die welche die Reben Christi beschneiden und damit zerstören ? Es ist der böse Feind, der Widersacher Gottes, der viele Menschen in seiner Gewalt hält . Oft sind es Menschen die dem hohen Klerus angehören ... !