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Weitere Dubia: Franziskus antwortet zur Ehebrecherkommunion

Die Glaubenskongregation hat am 2. Oktober auf zehn Dubia zur Ehebrecherkommunion geantwortet, die der Prager Kardinal Duka im Namen der tschechischen Bischöfe eingereicht hatte (Juli 2023).

Der 2. Oktober wurde von der Nachricht dominiert, dass fünf Kardinäle fünf Dubia zur Ex-Synode veröffentlicht hatten. Tuchos Antwort an Duka wurde von Franziskus mitunterzeichnet.

Das Hauptthema ist die Zulassung von Ehebrechern zur Novus-Ordo-Kommunion. Tucho fordert, dass alle ihr "Gewissen" prüfen und "selbst beurteilen" sollen, ob sie in der Lage sind, die Kommunion zu empfangen. Selbstbeurteilung ist gleichbedeutend mit Selbstrechtfertigung.

Tucho behauptet, dass Franziskus' umstrittenes Amoris Laetitia auf dem Lehramt von Benedikt XVI. und Johannes Paul II. basiere. Dabei sagten letztere, dass Ehebrecher nur dann die Kommunion empfangen können, wenn sie wie Geschwister zusammenleben.

Laut Tucho glaubt Franziskus, dass es "Schwierigkeiten" bei der Ausübung der [immer schwierigen] Enthaltsamkeit geben könne. Deshalb "erlaubt" Franziskus in "bestimmten Fällen" [in welchen Fällen nicht?] und "nach angemessener Unterscheidung" [= Rechtfertigung der Sünde], die Absolution in der Beichte auch ohne Besserungsabsicht zu erhalten.

Amoris Laetitia ermögliche, die Absolution zu erhalten und an der Eucharistie teilzunehmen, "wenn es in einem besonderen Fall [jeder Fall ist per Definition "besonders"] Einschränkungen gibt, die die Verantwortung und die Schuld abschwächen", so Tucho.

Dies sei der Fall, wenn der Ehebruch mit einem illegitimen Partner vom "Gewissen" des Ehebrechers als "wahrer Ausdruck der Liebe" empfunden werde.

Bild: Victor Fernandez, Dominik Duka © wikicommons CC BY-SA, #newsAsoaviatew

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Vates

Wieder einmal die unkatholische "Situationsethik"!

Wo sind denn die Papsttreuen? Was hätte wohl Pius IX. geantwortet?

Ursula Sankt teilt das

Glaubenskongregation sagt de facto: Ehebruch kann eine nur lässliche Sünde sein

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Bernold Baer

11 Kanon
Wenn jemand sagt, (oben, Kap 7) der Glaube allein sei eine hinreichende Vorbereitung zum Genusse des heiligsten Altarsakraments, der sei im Bann.
Und damit ein so großes Sakrament nicht unwürdig und somit zum Tode und zur Verdammnis genossen werde;
so verordnet und erklärt dieser heilige Kirchenrat, dass diejenigen, welche im Gewissen mit einer Todsünde beschwert sind, (ebendaselbst)
so sehr sie sich auch für reuig halten mögen,
wenn ein Beichtvater zu haben ist,
notwendig zuerst eine sakramentale Beicht ablegen müssen.
Wenn aber jemand sich vermessen sollte, das Gegenteil zu lehren, zu predigen oder hartnäckig zu behaupten oder auch in öffentlicher Unterredung zu verteidigen, der sei dadurch selbst exkommuniziert.

Dreizehnte Sitzung
des hochheiligen, allgültigen und allgemeinen
Konzils von Trient

ein zeitzeuge

Entspricht es dem Willen Gottes, dass, wie Glaubenskongregation sagt, Ehebruch nur eine läßliche Sünde sei? Nein, denn es handelt es sich um ein Vergehen nach dem 6. Gebot!

Eine verlassene Ehefrau sucht Trost in der Kirche und sieht den Ehebrecher zur Kommunion gehen. Die Entscheidung obliegt jetzt nur dem "Gewissen" des Kommunionempfängers, nicht dem Priester. Welche Hartherzigkeit Bergoglios! Aber er zurrt nur fest, was oft und oft schon vorkommt. Dafür also haben wir einen Papst?

Bethlehem 2014

@Klaus Elmar Müller Ihre Frage wird wohl nur Gott selbst beantworten können. - Ein Priester der FSSPX sagte einmal sehr nüchtern, thomistisch: "Sein ist besser, als Nicht-Sein. - Ein schlechter Papst ist somit besser, als gar kein Papst." - Allein damit ist die Haltung der FSSPX besser, als die der Sedisvakantisten...

Klaus Elmar Müller

1, Nun ist aber das Böse, der Irrtum, die Sünde kein Sein, sondern Mangel an Sein (hl. Augustinus). 2. Und an den "Thomisten": Ein guter Papst ist besser als ein schlechter Papst. @Bethlehem 2014

Bernold Baer

11 Kanon
Wenn jemand sagt, (oben, Kap 7) der Glaube allein sei eine hinreichende Vorbereitung zum Genusse des heiligsten Altarsakraments, der sei im Bann.
Und damit ein so großes Sakrament nicht unwürdig und somit zum Tode und zur Verdammnis genossen werde;
so verordnet und erklärt dieser heilige Kirchenrat, dass diejenigen, welche im Gewissen mit einer Todsünde beschwert sind, (ebendaselbst)
so sehr sie sich auch für reuig halten mögen,
wenn ein Beichtvater zu haben ist,
notwendig zuerst eine sakramentale Beicht ablegen müssen.
Wenn aber jemand sich vermessen sollte, das Gegenteil zu lehren, zu predigen oder hartnäckig zu behaupten oder auch in öffentlicher Unterredung zu verteidigen, der sei dadurch selbst exkommuniziert.

Dreizehnte Sitzung
des hochheiligen, allgültigen und allgemeinen
Konzils von Trient

ein zeitzeuge

Wenn jemand sagt oder schreibt, ein Rezitieren eines "Gebetes" während 7 Tage hindurch ersetze das Sakrament der Heilige Beichte, der IST IM BANN!