Die FSSPX legt Berufung gegen das Dekret vom 2. Juli ein
Mitteilung vom 13. Juli
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. gibt bekannt, dass sie als Reaktion auf das am 2. Juli 2026 vom Dikasterium für die Glaubenslehre erlassene Dekret am 11. Juli gemäß den Kanones 1734 ff. des Kodex des kanonischen Rechts einen vorläufigen Rechtsbehelf bei demselben Dikasterium eingelegt hat.
Dieser Antrag, der den obligatorischen vorläufigen Schritt vor der möglichen Einlegung eines hierarchischen Rechtsbehelfs darstellt, bewirkt gemäß Kanon 1353 des Kodex des kanonischen Rechts die Aussetzung der Vollstreckung des Dekrets.
Mit diesem Rechtsbehelf beabsichtigt die Bruderschaft, das Recht auszuüben, das die Kirche jeder Person zugesteht, die sich durch einen Verwaltungsakt benachteiligt fühlt, dessen Berichtigung zu erwirken – im Geiste des Respekts vor der kirchlichen Autorität und der treuen Verbundenheit mit Gerechtigkeit, Wahrheit und dem Wohl der Kirche.
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. legt dieses Ersuchen den zuständigen Behörden vor und empfiehlt dieses Vorhaben den Gebeten aller Gläubigen.
Bild: FSSPX.news, AI-Übersetzung