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Die FSSPX legt Berufung gegen das Dekret vom 2. Juli ein

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. legt formell Einspruch gegen das am 2. Juli vom Dikasterium für die Glaubenslehre erlassene Dekret des Vatikans ein, mit dem ihre sechs Bischöfe exkommuniziert wurden. Am 11. Juli reichte sie die nach kanonischem Recht vorgeschriebene vorläufige Berufung ein. Nach Angaben der Bruderschaft wird durch diese Einreichung die Vollstreckung des Dekrets vorübergehend ausgesetzt, solange das Berufungsverfahren läuft.

Mitteilung vom 13. Juli

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. gibt bekannt, dass sie als Reaktion auf das am 2. Juli 2026 vom Dikasterium für die Glaubenslehre erlassene Dekret am 11. Juli gemäß den Kanones 1734 ff. des Kodex des kanonischen Rechts einen vorläufigen Rechtsbehelf bei demselben Dikasterium eingelegt hat.

Dieser Antrag, der den obligatorischen vorläufigen Schritt vor der möglichen Einlegung eines hierarchischen Rechtsbehelfs darstellt, bewirkt gemäß Kanon 1353 des Kodex des kanonischen Rechts die Aussetzung der Vollstreckung des Dekrets.

Mit diesem Rechtsbehelf beabsichtigt die Bruderschaft, das Recht auszuüben, das die Kirche jeder Person zugesteht, die sich durch einen Verwaltungsakt benachteiligt fühlt, dessen Berichtigung zu erwirken – im Geiste des Respekts vor der kirchlichen Autorität und der treuen Verbundenheit mit Gerechtigkeit, Wahrheit und dem Wohl der Kirche.

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. legt dieses Ersuchen den zuständigen Behörden vor und empfiehlt dieses Vorhaben den Gebeten aller Gläubigen.

Bild: FSSPX.news, AI-Übersetzung
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Franz Xaver

Theresia Katharina, Ich gebe Ihnen Recht, nur meine ich, dass es den Papolatristen und Freimaurern gelungen ist, einen "falschen Propheten" als legalen Papst zu installieren und die sogenannte "Afterkirche" immer noch jene ist, die unser Herr und Gott, Jesus Christus eingesetzt hat - sie ist nur besetzt, aber sicher keine andere Kirche.

Theresia Katharina

Wird unter PL nichts nützen, das ist der Falsche Prophet der Bibel und der will den Erhalt und die Förderung der abgefallenen EVENTkirche. Die Selige Anna Katharina Emmerick prophezeite diese vor ca 200 Jahren als Afterkirche, da dann alles erlaubt sein würde, was vorher verboten war.

Carlus teilt das
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@Vates weil die FSSPX korrekt isst und sie kirchenrechtlich verhält wie man das als Katholik tut

Vado ad Patrem teilt das
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Alfredus .

@Vado ad Patrem Wenn die FSSPX sich nicht wehren würde, wäre das eine praktische Zustimmung zu diesem großen Unrecht und Verbannung der Kirche mit ihrer lieblosen Exkommunikation, die schon bei Johannes Paul II. unglücklich war ... ! Dann auch noch die Gläubigen mit einzubeziehen, ist schon geistige Willkür ! Ökumene betreibt man, aber die nahen Brüder werden verstoßen, dass ist nicht nur nicht katholisch, sondern unterirdisch und auch kein kirchliches Recht ... !

Erzherzog, wie isst man kirchenrechtlich korrekt?

@Franz Xaver Nach Geschlechtern getrennt, Frauen mit Mantilla.

Franz Xaver

Vir probatus scheint ein Witzbold zu sein!

Guntherus de Thuringia

@Erzherzog Eugen , die Weihe der vier Bischöfe gegen den erklärten Willen des Papstes war nicht "kirchenrechtlich korrekt". Die Dokumente des Glaubensdikasteriums wurden im Einvernehmen mit dem Papst erlassen. Die Berufung wird dazu führen, dass die römischen Beschlüsse unmissverständlich bekräftigt werden. Für die gtv-Hardcoretradis ist das alles natürlich ungültig bzw. null und nichtig.

Vates

Warum legt die FSSPX im Gegensatz zu Eb Lefebvre einen m.E. unnötigen und sinnlosen Rekurs gegen die von ihr mit gutem Grund als ebenso ungerecht wie ungültig bezeichneten Sanktionen ein, die sie deshalb vollkommen zu ignorieren hat?

Die FSSPX und wir als Anhänger sind gerechtfertigt vor GOTT durch das Bezeugen der WAHRHEIT GOTTES in Wort und Schrift. Niemand der FSSPX ist "exkommuniziert". Diejenigen, die die WAHRHEIT GOTTES verdrehen, wie der Vatikan unter Prevost es tut , sind es, die sich selbst in den Augen GOTTES exkommuniziert haben.

Boni

Das klingt sehr protestantisch, ja geradezu lutherisch.

Da gackern und lachen die Hühner, wenn jemand die FSSPX mit den Ketzern gleichsetzt; und den Irren zur Info: Ich bin nicht (derzeit noch nicht, wäre aber nicht ausgeschlossen, wenn die Freimaurer- und Destruktionspartie in den hohen und höchsten Ämtern in Rom sich nicht bekehrt) Mitglied oder habe ein Naheverhältnis zur FSSPX, aber der Wahrheit wird jeder, der fest im Glauben und Tradition der katholischen Kirche steht, die Ehre geben. Einer sich abzeichnenden Aufforderung des Papstes Leo XIV, auf ihn einen (Modernisten)Eid abzulegen, werde ich aus Gewissensgründen nicht nachkommen, weil ich katholisch bleiben will und werde.

Ana W. Hwang teilt das

Die Piusbruderschaft hat gegen die Exkommunikation ihrer Bischöfe offiziell Beschwerde eingelegt und beim Dikasterium für die Glaubenslehre die Rücknahme des entsprechenden Dekrets beantragt. Sie begründet dies damit, dass die Bischofsweihen aus einer angeblichen Notlage der Kirche erfolgt seien und keine Absicht bestanden habe, ein Schisma zu verursachen.
Nach kirchlichem Recht setzt der Antrag die Wirksamkeit der Exkommunikation bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig aus. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann die Piusbruderschaft die Apostolische Signatur, das höchste Verwaltungsgericht der Kirche, anrufen.

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Im Gegensatz zu den Subjektivisten handelt die Priesterbruderschaft ordnungsgemäß, indem sie den Rechtsweg beschreitet. 😇

Die Sachlage ist klar, wer ohne päpstliches Mandat, Bischöfe weiht, wird exkommuniziert.

Um die Sachlage dürfte es der FSSPX nicht gehen, sondern um die Rechtslage. Wir Katholiken wenden das Prinzip des distinguo an.... 😉 😇 😎

Franz Xaver

Nun, die FSSPX bezweifelt, dass der de lege latae senteniae vom Dikasterium als eingetreten angenommene Sachverhalt eines Schismas nicht vorliegt.

catharina

@Franz Xaver Die FSSPX bezweifelt, dass die Sachverhalt eines Schismas nicht vorliegt? Ich verstehe nur Bahnhof.

Josefa Menendez

Bravo FSSPX! 👏 🙏 Das Kirchenrecht zeigt, dass die Exkommunikation der Bischöfe gar nicht eingetreten ist:
Wer aus einer Notlage heraus handelt, wird nicht bestraft. (Can. 1323, 4°) – Die Bischofsweihen geschahen aus einer Notlage, allein zum Heil der Seelen!
Selbst wenn es keine Notlage gäbe und wir irrtümlicherweise eine Notlage annehmen würden, dürfte keine Exkommunikation folgen. (Can. 1324 §3) Die Gläubigen sind nicht exkommuniziert. Eine „Erklärende Note“ kann keine Strafen verhängen! Die Exkommunikation ist somit kirchenrechtlich null und nichtig . Niemand von uns ist exkommuniziert!

Kordula Bayer teilt das

So ist es recht und wohlgetan.

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Otto II

…kann man machen….Vielleicht entdecken ja die Brüder eine liberale Liebe zu kirchenpolitischen Demokratierungsprozessen wo über Tagesordnungspunkte abgestimmt wird wie im Sprechhäusel der Politvogeldcheuchen…wer weiß es schon…

Kordula Bayer

Unfug. Hier steht schlicht Prozessrecht gegen Willkür und Tyrannei.

Guntherus de Thuringia

Innere Einkehr und Besinnung, Reue, Umkehr und Rückkehr in die Einheit der katholischen Kirche ist für die Piusbruderschaft angesagt.

Kordula Bayer

Da sind ganz andere sehr viel mehr gefordert ...

@catharina Off topic: Wissen Sie, warum die Bischöfe der FSSPX den Krummstab nach vorne tragen? Wenn sie keine Jurisdiktion beanspruchen müsste die Krümme doch zu ihnen selbst schauen?

@Lisi Sterndorfer , beredt und gar nicht off topic

catharina

@Lisi Sterndorfer Vielleicht hat es mit dieser Haltung der Krummstäbe dieselbe Bewandtnis wie mit den Pontifikalämtern am Thron? In der FSSPX gilt zwar, dass alle Gewalt - auch die über die reinen Weihbischöfe, über ihre Wahl und den Einsatz - vom Generaloberen ausgeht, der selbst realerweise niemanden, keinen Papst und keinen Bischof, über sich hat. Aber vielleicht haben die Bischöfe der FSSPX, wenigstens sie, noch ein klein wenig Jurisdiktion, wer weiß?

catharina

Darf ich @Josefa Menendez u. Co. vorwegnehmen? "Man richtet keine Bitten an das antichristliche Rom und seinen Fürsten Prevost!"

Erzherzog Eugen

es wird so sein wie 1975 der Rekus wird in erster Instanz abgelehnt in 2 Instanz nicht zu Verhandlung angenommen weil es der Papst untersagt
und das ist auf grund des Jurisdiktionsprimat auch völlig korrekt