pater pauperum

Bruch mit der Tradition: Leo zerreißt das nahtlose Gewand Christi. Synodalität und Götzendienst sind …

Ein "väterliches Herz" zu haben, wie Leo von sich selber meint, harmonisiert nicht mit den Drohungen der Exkommunikation. Dies lässt er bewusst außer Acht: keine Strafe bei befürchteter Notlage (Canon 1323 Nr. 7 CIC)
Die gegen Lefebvre und die geweihten Bischöfe ausgesprochenen Exkommunikationen wurden von kirchenrechtlicher Seite bereits untersucht. Der Theologe Rudolf Kaschewsky konnte anhand des geltenden Kirchenrechts zeigen, dass diese Strafen – soweit es sich um sogenannte Tatstrafen handelt – ungültig sind. Eine ungerechte Tatstrafe, so das Prinzip, verpflichtet nicht. Gegen eine ungerechte Strafe darf man sich also wehren, ohne dadurch aus der Kirche auszutreten.
Die Exkommunikation war ungültig, da Bischof Lefebvre auf der übernatürlichen Ebene des Mystischen Leibes Christi stets in Gemeinschaft mit der Kirche stand. "Die Bischofsweihen sind kein formelles Schisma" Ihre Sakramente sind gültig, diese werden nach den traditionellen Riten gefeiert, die die Kirche seit jeher …Mehr

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Alfredus .

@pater pauperum Somit verliert Leo XIV. bei den gläubigen Christen seine letzten Sympathien, weil er ohne Not die FSSPX exkommunizieren wird ... ! Die von Johannes Paul II. ausgesprochen Kirchenstrafe war schon damals nicht gültig und erst recht nicht die zu erwartende Strafe . Selbst Benedikt hätte milde sein und die FSSPX umarmen müssen ! Nur Gott weiß warum er das nicht tat, vielleich aus Rücksicht auf die Entscheidung von JP ? ! Möge Gott die FSSPX segnen und ihren guten Glauben stärken ... !

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