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Vatikan: Nicht-katholischer Premierminister empfängt Kommunion

Heute hat Leo XIV. sieben Personen auf dem Petersplatz im Vatikan heiliggesprochen. Unter ihnen war auch der armenisch-katholische Erzbischof Ignatius Maloyan, der während des Völkermords an den Armeniern im Jahr 1915 von den Türken ermordet wurde.

Der armenische Premierminister Nikol Pashiniyan nahm an der Zeremonie teil und empfing die Kommunion im Mund. Pashiniyan ist jedoch kein Katholik.

Er hat ein angespanntes Verhältnis zur schismatischen armenisch-apostolischen Gemeinschaft, was seine säkulare Haltung widerspiegelt.

AI-Übersetzung
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Josefa Menendez

Sakrileg! Wehe dem (Prevost), der so ein Sakrileg bewusst erlaubt. 1 Kor 11, 27 Wer daher unwürdig das Brot isst oder den Kelch des Herrn trinkt, der ist schuldig des Leibes und Blutes des Herrn.

Josefa Menendez

Der armenisch-katholische Erzbischof Ignatius Maloyan war auf der Liste der "Heiligsprechungen". Prevost wußte ganz genau, dass der Premierminister an der Zeremonie teilnimmt. Aber die todos, todos, todos-Sekte kennt die Realpräsenz Christi im Allerheiligsten Sakrament nicht.

Aquila

Der Hl. Vater kann doch bei der Spendung der hl. Kommunion nicht jeden nach seiner Konfession fragen!

Stepan Rudenko

Codex Iuris Canonici von 1917 verbietet die Spendung der kirchlichen Sakramente an Häretiker und Schismatiker, solange sie dem Irrtum nicht entsagten und sich mit der Kirche aussönten (can. 731 § 2): "Vetitum est Sacramenta Ecclesiae ministrare haereticis aut schismaticis, etiam bona fide errantibus eaque petentibus, nisi prius, erroribus reiectis, Ecclesiae reconciliati fuerint."
In der Afterkirche gilt CIC 1983: "Katholische Spender spenden erlaubt die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung Angehörigen orientalischer Kirchen, die nicht die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind; dasselbe gilt für Angehörige anderer Kirchen, die nach dem Urteil des Apostolischen Stuhles hinsichtlich der Sakramente in der gleichen Lage sind wie die genannten orientalischen Kirchen" (can. 844 § 3).

Franz Xaver

Stepan Rudenko, das Verbot, das Sie hier ansprechen und dem CIC 1917 zuordnen, gilt auch im CIC 1983, dem aktuell gültigen Kirchenrecht der katholischen Kirche; was wollen Sie eigentlich mit dem Zitat ausdrücken?

Stepan Rudenko

@Franz Xaver CIC 1917 hat die Spendung der Sakramente an Häretiker und Schismatiker verboten, CIC 1983 erlaubt sie. Was ist hier nicht klar?

Franz Xaver

Mit Verlaub, was Sie da behaupten, Stepan, ist schlichtweg eine Unwahrheit (siehe Canones 751, 1331ff und 2374 CIC 1983).

Stepan Rudenko

@Franz Xaver Mitnichten, Franz! Der Canon 751 definiert Häresie, Apostasie und Schisma, verbietet jedoch die Spendung der Sakramente an Häretiker und Schismatiker nicht: "Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche."
Die Canones 1331,1332 und 1333 behandeln die kirchlichen Strafen (Exkommunikation, Interdikt und Suspension). Mit den Strafen können nur die Angehörigen der Katholischen Kirche bestraft werden und sie dürfen dann in der Tat keine Kommunion empfangen (Exkommunizierten und Interdizierten). Die Angehörigen orientalischer Kirchen, die nicht die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben, sind weder exkommuniziert noch interdiziert, die Canones 1331ff betreffen sie demnach nicht. Pashiniyan ist kein ehemaliger Katholik, der exkommuniziert worden wäre.
Der Canon 2374 fehlt im CIC 1983.

Franz Xaver

Sie können die Canones (insbesondere den Straftatbestand des Canones 1331 § 1 2 °), die ich Ihnen genannt habe, nicht lesen oder verstehen? Fragen Sie einen anderen, im Kirchenrecht Promovierten, bevor Sie Unsinn behaupten.

Stepan Rudenko

@Franz Xaver Danke der Nachfrage. Ich kann natürlich die Canones, die Sie mir genannt haben, sowohl lesen als auch verstehen. Mit der Ausnahme vom Canon 2374 selbstverständlich, weil er nicht existiert. Der Canon 1331 besagt, daß "§ 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt: 1º das eucharistische Opfer und andere Sakramente zu feiern; 2º Sakramente zu empfangen." Pashiniyan ist nicht der Exkommunizierte. Die Kirche kann nur eigene Mitglieder bestrafen. Ein Katholik kann exkommuniziert werden, aber ein Mitglied der schismatischen orientalischen Kirche nicht. Er ist bereits außerhalb der Katholischen Kirche und kann nicht ausgeschlossen werden. Wäre Pashiniyan ein ehemaliger Katholik, der exkommuniziert wurde, dann würde der Canon 1331 ihn betreffen, das ist jedoch nicht der Fall. Für Pashiniyan gilt hingegen der Canon 844 § 3, wo seine Kommunion erlaubt wird.
Danke auch, daß Sie mir empfehlen, im Kirchenrecht Promovierten zu fragen. Meine eigene Qualifikation ist allerdings ausreichend.

Franz Xaver

Zunächst, Sie haben Recht, dem CIC 1983 ist ein Canon 2374 fremd, hingegen dem CIC 1917 nicht (Buch V über Vergehen und Strafen) und wurde irrtümlich aus einer von mir vor ca 45 Jahren erstellten Betrachtung der Unterschiede zwischen beiden Codices entnommen und in die Aufzählung aufgenommen.
Im Kern Ihrer ersten beiden Postings behaupten Sie im Wesentlichen - und nur das was Gegenstand meiner Betrachtungen und Äußerungen -, dass der "Codex Iuris Canonici" ex 1917 die Spendung der kirchlichen Sakramente an Häretiker und Schismatiker, solange sie dem Irrtum nicht entsagten und sich mit der Kirche "aussönten" (sic!) verbiete, während hingegen jener ex 1983 das nicht vorsehe. Dazu ist zunächst zu bemerken, dass der CIC 1917 keine Rechtswirkungen mehr entfaltet.
Canon 751 enthält Definitionen von drei Tatbildelementen und enthalten, wie Sie richtig schreiben, keinen eigenen Straftatbestand; zumal diese Tatbildelemente in den Strafbestimmungen des Canon 1331 nicht enthalten sind, ist es im Fall einer Übertretung und Ahndung erforderlich, stets die Canones 751 iVm 1331 zu zitieren. Diese Bestimmung verbietet den Empfang sowie die Spendung von Sakramenten.
Tatsache ist auch, dass die Spendung eines Sakramentes an einen Häretiker, Apostaten oder Schismatiker durch einen nicht exkommunizierten Priester oder Bischof eine strafbare Verletzung der Amtspflicht nach Buch VI Titel III darstellt und ebenfalls verboten ist.
Das war es; alles andere, was Sie noch anführten, blieb meinerseits außer Betracht.

Stepan Rudenko

@Franz Xaver Der Canon 2374 CIC 1917 besagt: "Qui sine litteris vel cum falsis dimissoriis litteris, vel ante canonicam aetatem, vel per saltum ad ordines malitiose accesserit, est ipso facto a recepto ordine suspensus; qui autem sine litteris testimonialibus vel detentus aliqua censura, irregularitate aliove impedimento, gravibus poenis secundum rerum adiuncta puniatur." Es handelt sich also um die Erschleichung der Weihen. Der Canon 2374 CIC 1917 ist demnach für unsere Frage irrelevant.
Daß der CIC 1917 in der Afterkirche keine Rechtswirkungen mehr entfaltet, ist wohl wahr.
Der Canon 751 CIC 1983 umschreibt die drei Arten des Versagens im Glauben, nämlich Häresie, Apostasie und Schisma, behandelt aber keine Spendung der Eucharistie.
Im Falle, wenn ein Katholik sich der Häresie, Apostasie und Schisma schuldig macht, ist wohl die Ahndung erforderlich, das ist klar. Der Canon 1331 behandelt so eine Ahndung, und zwar die Exkommunikation. Ist jemand exkommuniziert, darf er nicht Eucharistie empfangen. Pashiniyan ist nicht exkommuniziert, er war niemals ein Katholik, sondern immer schon ein Schismatiker und Häretiker, der Canon 1331 betrifft ihn also nicht.
Das "Buch VI Titel III" beinhaltet cann. 1378-1389, und in keinem davon ist das Verbot zu finden, Eucharistie den Angehörigen der orientalischen schismatischen Kirchen zu spenden. Der Canon 844 § 3 gestattet dies definitiv.
Man muß anerkennen, daß der Afterpapst, die Afterbischöfe und Afterpriester der Afterkirche in der vollen Übereinstimmung mit ihrem Afterrecht handeln. Bei der Wiederherstellung der wahren Kirche ist CIC 1917 erneut in Kraft zu setzen.

Franz Xaver

Stepan Rudenko, den zweiten Absatz meines letzten Postings verstehen Sie wohl nicht; auch gut. Und letztlich: Ich habe nie behauptet, dass Pashiniyan ein Katholik ist oder war, weswegen er oder sein religiöser Status auch nie in Betrachtung stand; in Betrachtung standen bloß drei Aspekte: 1. Verbot eines, eines der drei Tatbilder des Canon 751 erfüllt habenden und damit exkommunizierten - logischerweise - Katholiken, ja die Hl Kommunion zu empfangen;
2. Verbot der Spendung von Sakramenten durch einen, die Tatbilder des Canon 751 erfüllt habenden geweihten, jedoch exkommunizierten Katholiken und 3. Spendung von Sakramenten durch einen nicht die Tatbilder des Canon 751 erfüllt habenden geweihten und daher nicht exkommunizierten Katholiken an exkommunizierte Katholiken und Nicht Katholiken. Und damit hat es sich. Dass sich negative und glaubenswidrige Aspekte durch das VK II nicht nur in Theologie, Dogmatik, Liturgie und Kanonistik eingeschlichen haben und daher dringender Handlungsbedarf auf päpstlicher und konziliarer Ebene gegeben ist, steht für mich außer Streit.

Vates

Die sakrilegische Kommunionspendung für den Nichtkatholiken Pashiniyan (übrigens politisch eine "prowestliche" NWO-Marionette) ist ein weiteres trauriges Beispiel für die außerhalb der trid. hl. Messe "Allgemeingut" gewordene Praxis der Kommunion für "todos, todos, todos"..... .

Gabriela Meier

für was ist das gut??

Alfredus .

Ja, der Ausverkauf und die Reduzierung des Glaubens geht rasant weiter ... ! Da das Konzil vom Mahl und nicht vom Opfer spricht, kann man anscheinend " allen " die Hl. Kommunion schenken ! Die Handkommunion, das Stehen und die Kommunionhelfer/innen, sind so die Zeugen einer neuen Lehre . Wenn nun ein Papst das tut, dann ist es wohl keine Sünde, wenn der Pfarrer vor Ort Andersgläubigen die Hl. Kommunion reicht ? ! So wird der Glaube an die Realpräsenz Christi profan gedeutet, wie ein Plätzchen . Damit verliert der Glaube an Feuer und Lebendigkeit und die Kirchen leeren sich ... !

Josefa Menendez

Prevost wurde durch Bergoglio und Parolin installiert, nicht rechtmäßig gewählt. Ein Kompromisswahl eben, eine Vereinbarung. Deswegen hat er weder die Macht noch die Autorität jemanden heiligzusprechen. Quelle: "Sie (Bergoglio und R. Prevost) waren SEHR gute Freunde. SEHR eng."Der Bruder von Leo XIV: "Er stand Franziskus … Franziskus wollte Kardinal Robert Prevost als seinen Nachfolger Andrea Riccardi: "Leo XIV. ist kein Anti- …

Josefa Menendez

Sakrileg! Wehe dem, der so ein Sakrileg bewusst zulässt. 1 Kor 11, 27 Wer daher unwürdig das Brot isst oder den Kelch des Herrn trinkt, der ist schuldig des Leibes und Blutes des Herrn.

Josefa Menendez

Um würdig zu kommunizieren: Katholisch getauft sein und die 1. Kommunion gemacht haben. Die heiligmachende Gnade (Das Gewissen von jeder Todsünde rein zu haben), das lebendige Bewusstsein dessen, was man empfangen will und das eucharistische Fasten.

Tina 13

😡

Merziger

Und jetzt???
Wo ist das Problem ???