Leonhard Böhm

Kardinal Gerhard Müller zu Beichten bei den Priestern der Piusbruderschaft (K-TV, 6. Juli): "Die Beichen sind gültig, aber unerlaubt, denn die Vollmacht, Zünden zu vergeben und zu behalten, ist ja durch das Weihesakrament übertragen. Sie kann nur in der Ausübung durch den Bischof oder den Papst eingeschränkt werden, bis nach dem Kirchenrecht vorgegeben ist." (via @Klaus Elmar Müller)

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"Herr, bleibe bei uns"
Diskussion mit den Kardinälen Sarah und Müller im Kloster Weltenburg am 21. November 2019

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