Europarat stimmt für Verbot von "Konversionstherapie", einschließlich Gebet und religiöser Praktiken
In der Resolution wird behauptet, es sei ein "falscher Glaube", dass Geschlechtsausdruck unerwünscht oder veränderbar sei. Sie enthält keine Ausnahme für Pädophilie.
In dem Text heißt es, dass zu den "verbotenen" Praktiken "spirituelle und religiöse Rituale" gehören und dass Gebete, die auf eine Angleichung an das biologische Geschlecht abzielen, neben Methoden wie Zwang, Zwangsmedikation und körperlicher Misshandlung stehen.
Darüber hinaus fordert die Resolution eine verpflichtende umfassende Sexualaufklärung in den Schulen, einschließlich Unterricht über "sexuelle Orientierung" und "Geschlechtsidentität", mit dem erklärten Ziel, "Vorurteile und Fehlinformationen" zu bekämpfen.
Kinder werden ermutigt, Versuche sogenannter Konversionspraktiken zu erkennen und zu melden.
Obwohl die Resolution formal nicht bindend ist, werden solche Maßnahmen von Regierungen, Gerichten und Interessengruppen häufig zur Rechtfertigung restriktiver Gesetze auf nationaler Ebene verwendet.
Die deutsche Zeitung Die-Tagespost.de stellt fest, dass die Resolution religiöse Praktiken wie das Gebet mit Folter und Missbrauch gleichsetzt. Sie warnt, dass Eltern, Ärzte und Geistliche unter Druck gesetzt werden könnten, Hormonbehandlungen und so genannte "Geschlechtsumwandlungen" bei Minderjährigen zu befürworten. Kritik an diesen Eingriffen läuft Gefahr, als "Verletzung der Menschenrechte" bezeichnet zu werden.
Pro-Familien-Gruppen haben die Resolution als Angriff auf die elterlichen Rechte, die Religionsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung angeprangert.
Der Anwalt von ADF International, Felix Böllmann, sagte, dass Eltern, Psychiater und Religionsgemeinschaften eingeschüchtert werden. Er stellte fest, dass friedliche Ansichten über Sexualität und Geschlecht zunehmend als illegitim behandelt werden, trotz des Schutzes durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
AI-Übersetzung