Dürfen katholisch geführte Kliniken das Töten von ungeborenen Kindern verbieten?
Am vergangenen Donnerstag, 5.2.2026, fand in Hamm ein Berufungsverfahren vor dem LandesArbeitsgericht statt. Joachim Volz, angestellter Mediziner in einer Klinik und privat Betreiber eines Kunderwunschzentrums, hatte geklagt, weil sein Arbeitgeber ihm für seinen Dienstbereich - und auch privat - untersagte, Kinderabtreibungen durchzuführen.
Durch Fusion zweier Kliniken hatte sich die Ausrichtung von ehemals evangelisch auf katholisch geändert. Nach katholischer Auffassung ist die Tötung eines ungeborenen Kindes immer unerlaubt und sündhaft. Evangelische Glaubensbrüder sehen das oft leider anders und meinen, in gewissen Situationen "abtreiben" zu können ... und das wäre dann in den Augen GOTTES auch o.k.
Leider eine Verfälschung der christlichen Glaubenslehre.
Unter den demonstrierenden Teilnehmern gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE befand sich u.a. auch die die bekannte Abtreiberin und Aktivistin Kristina Hänel, die mit ihrer Anwesenheit ein sichtbares Zeichen ihrer …Mehr
"Wer Abtreibung vermeiden will, soll Verhütung enttabuisieren.". Wer dieser Ansicht ist, weiß womöglich nicht, dass in der Anti Babypille auch frühabtreibende Hormone enthalten sind, siehe ärztliche Beipackzettel. Dort wird beschwichtigend erwähnt, dass eine nidationshemmmende Wirkung nicht auszuschließen sei. Die Spirale wirkt rein frühabtreibend.
Es gibt schon lange keine Gründe für eine " Notabtreibung"
Anfang der 80 er fand in der Schweiz eine Konferenz von Gynäkologen statt. Der renomierte Lebensrechtller und Gynäkologe Dr. Rudolf Ehmann berichtete mir, dass
der Abtreiber Prof. Hochuli folgendes sinngemäß sagte:" Wir wissen alle, dass unter der medizinischen Indikation eine Lebensgefahr für die Mutter alles mögliche reingepackt wurde. Es ist aber mittlerweile so, dass es diese medizinnische Indikaton gar nicht mehr gibt, da unsere medizinischen Möglichkeiten so weit gediegen sind, dass mitlerweile der Arzt immer die Möglchkeit hat beide, Mutter und Kind durchzubringen. "
Das ist nun mehr als 40 Jahre her und der medizinische Fortschritt ist ja nicht stehen geblieben.
Katholische Kliniken müssen Abtreibungen abschaffen, sonst sind sie unglaubwürdig.
Ja, ausgenommen bei Notabtreibungen .
Es gibt zwar ein "Euer Ja sei ein Ja und euer Nein sei ein Nein," jedoch gibt es nicht nur schwarz und weiß.
Die Katholiken würden sich unglaubwürdig machen, wenn sie am vorherrschenden Babymord zwecks organischer Rohstoffgewinnung mitmachen und daran verdienen würden.
Wenn es jedoch z.Bp. bei einer problematischen Schwangerschaft um das Leben von Mutter und Kind geht und die Mutter alleinerziehend noch zwei kleine Kinder versorgen muss .
Wer soll gerettet werden?
Zumal die anderen Kinder der Mutter "unversorgt" zurückbleiben müssten.
Katholiken sollten gut abwägen können, wann etwas eine Sünde ist und wann nicht.
Dabei ist es nicht mit Besserwisserei, Bibelzitaten, Moralkeule und mit "Jesus hätte..." getan.
Es sollte ernsthaft geprüft werden, ob die katholische Kirche durch ihre Trägergesellschaften es noch verantworten kann, Gynäkologische Stationen aufrecht zu erhalten. Verhütung, Sterilisation, legen von Abtreibungsspiralen,
Abtreibung bei Vergewaltigung durch Abtreibungspllen, nach bischöflicher Verordnung, gehört doch alles seit Jahren zu den Dienstleistungen katholischer Krankenhäuser.
"Abtreibung ist und bleibt satanischer Kindermord!"
Das sehe ich auch so, denn so viele Notfälle gibt es gar nicht, die dieses geschäftsmäßige Töten rechtfertigen könnten.
Es geht um die Gewinnung organischer sehr junger "Substanzen", die zur vielfältigen Verwertung als Rohstoff gebraucht werden. Und das ist das Satanische daran. Der Mensch wird ermordet ,um gewinnbringend verwertet zu werden. Das gilt auch für die Euthanasie und den Organhandel, bzw. Verbrauch.
Milliarden werden mit menschlichen Rohstoffen verdient.
Wirkliche Notfälle sind zu einer Ausnahme geworden...die Regel sieht leider anders aus.
Doch, denn es ist falsch, wenn beide tot sind, Mutter und Kind.
Und die Mutter, ihre anderen Kinder verlassen müsste.
Das sollte man erklären: wenn eine Mutter, die schwanger ist, eine Krebskrankheit hat und lebensgefährlich krank ist, dann darf sie in der Schwangerschaft operiert werden. Wenn dabei ihr ungeborenes Kind stirbt, ist es keine Sünde. Aber! niemals ist es erlaubt, das Kind direkt zu töten. Es ist nur eine lebensrettende Operation der Mutter erlaubt, auch wenn dabei das Kind stirbt.
@viatorem Leben gegen Leben abzuwägen, ist m. W. sogar staatlich verboten!
Niemals darf man etwas Böses tun, um etwas Gutes erreichen zu wollen.
Für das voluntarium indirectum gibt es fünf Bedingungen:
1) daß es keine dritte, bessere Möglichkeit gibt
2) daß die gute Wirkung mindestens so wichtig sei wie die schlechte
3) daß die schlechte Wirkung nicht direkt beabsichtigt wird
4) daß die unmittelbare Wirkung an sich gut ist
5) daß die gute Wirkung nicht direkt aus der schlechten hervorgeht.
Damit dürfte alles gesagt sein!