„Eine Erläuterung kann keine Exkommunikation bewirken“
Das Dekret erklärt, dass die sechs Bischöfe, die unmittelbar an den unrechtmäßigen Bischofsweihen vom 1. Juli beteiligt waren, von Rechts wegen exkommuniziert sind.
Das Kirchenrecht erlaubt nur ein deklaratorisches Dekret oder ein gerichtliches Urteil, um solche Strafen zu verhängen, wodurch die rechtliche Wirkung des Dekrets auf diese sechs Bischöfe beschränkt bleibt.
Die Erläuterung geht noch weiter und stellt fest, dass sich die Priester der FSSPX im Schisma befinden und dass Laien, die sich formell dem Schisma anschließen, die Exkommunikation nach sich ziehen.
Die Erläuterung hat jedoch keine strafrechtliche Wirkung, da sie weder ein Gesetz noch eine Strafvorschrift noch ein deklaratorisches Dekret oder ein gerichtliches Urteil darstellt, sondern lediglich eine dogmatische Erläuterung ist.
Darüber hinaus erfordert die Exkommunikation „latae sententiae“ eine individuelle Beurteilung der Schuld und kann nicht durch eine pauschale Erklärung verhängt werden.
Gemäß den Leitlinien des Vatikans aus dem Jahr 1996 stellt der bloße Besuch von Messen der FSSPX keine formelle Anhängerschaft am Schisma dar.
AI-Übersetzung