Ana W. Hwang

Demnach soll Hengsbach in den 1950er Jahren eine 16-Jährige mehrfach zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Ein weiterer Vorwurf bezieht sich auf die 1960er Jahre: Eine damals etwa 13-Jährige soll mehrfach unter der Kleidung im Brustbereich berührt worden sein. Neben diesen beiden bereits 2023 bekanntgewordenen Fällen berichten die Forschenden in ihrem Zwischenbericht auch von einem Vorwurf aus den 1980er Jahren. Dabei soll Hengsbach eine 13-jährige Firmandin nach einem Gottesdienst in der Sakristei sexuell berührt und sexualisiert angesprochen haben.

katholisch.de

Missbrauchsvorwürfe gegen Kardinal Hengsbach haben sich erhärtet

Die im September 2023 öffentlich bekanntgewordenen Missbrauchsvorwürfe gegen den früheren Essener Kardinal Franz Hengsbach (1910–1991) haben sich erhärtet. Laut einem am Donnerstag vorgestellten Zwischenbericht dreier Forschungsinstitute liegen gegen den Gründungsbischof des Bistums Essen inzwischen zwölf Vorwürfe der sexuellen Gewalt gegenüber Minderjährigen vor. Nach historischer Quellenkritik wiesen fünf dieser Vorwürfe eine hohe inhaltliche Konsistenz und biografische Kohärenz auf, teilte das Forschungsteam mit. Drei davon betreffen nach Angaben der Wissenschaftler sexuelle Übergriffe auf damals minderjährige Mädchen. Demnach soll Hengsbach in den 1950er Jahren eine 16-Jährige mehrfach zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Ein weiterer Vorwurf bezieht sich auf die 1960er Jahre: Eine damals etwa 13-Jährige soll mehrfach unter der Kleidung im Brustbereich berührt worden sein. Neben diesen beiden bereits 2023 bekanntgewordenen Fällen berichten die Forschenden in ihrem Zwischenbericht …

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de la Trinite

Ich finde es sehr komisch, dass Leute nach über 20 bis 40 Jahren ankommen und etwas so übles behaupten.
Ich denke eher, es dreht sich hier nur um das Geld das sich diese Ankläger von der Kirche erhoffen.
Wenn jemand verstorben ist finde ich es noch ungehöriger so etwas zu behaupten.

Giuseppe Sarto

Ich finde daran überhaupt nichts komisches, ich könnte ihnen auch Namen nennen von lieben netten Nachbarn und Bekannten in unserem Dorf. Aber vor 40 Jahren wäre es unmöglich gewesen so was beim Namen zu nennen. Die liegen heute alle friedlich in ihrem Grab, aber in der Hoffnung auf Gottes Getechtigkeit denke ich das sie dort nicht so friedlich liegen.

de la Trinite

Ja, aber nach solanger Zeit sollte man es auch ruhen lassen.
Für diese Täter müssen wie uns nicht unseren Kopf zerbrechen.

Boni

Solange keine Anklage erhoben wird, ist das üble Nachrede.

Ana W. Hwang

Man kann gegen einen Toten keine Anklage erheben...

Boni

Also ist es üble Nachrede, denn dass der Verstorbene sich nicht verteidigen kann, nimmt man gerne in Kauf, @Ana W. Hwang

Heribert Nuhn

@Sunamis 49 Genau das viel mir auch auf, wie bei Kardinal Pell. Nur Kard. Pell konnte als Lebender sich aus dem Gefängnis heraus verteidigen und wurde mit allen Ehren freigesprochen. Auch die lange Zwischenzeit, hier mehr als 40 Jahre, spricht gegen eine ernsthafte Beurteilung, wenn es darum überhaupt geht!

Sunamis 49

welche firmandn geht nach der firmung in die sakristei?
erinnert mich an kardinal pell
der auch verleumdet wurde

Heribert Nuhn

@Sunamis 49 Stimmt, ich war oft in einer Sakristei, als Meßdiener, Vorbeter, Besucher. Aber vor oder nach einem Gottesdienst konnte ich nie jemanden entdecken, der sexuelle Gelüste hatte oder eine Möglichkeit zu sucheen schien, diesen nachzugehen. Aber mit Dreck werfen reicht, daß wußten schon die Nazis. Etwas bleibt immer hängen

Sunamis 49

ja so ist es, es scheint jemand braucht mal wieder Geld