Ich finde, dass da ein öffentliches Interesse uninteressant ist. Wenn ein Bischof Verantwortung für seine Priester hat, trägt er eine Mitverantwortung. Wie gesagt, dass der Bischof dafür gerichtlich belangt wird, geht mir auch zu weit. Der Bischof darf sich aber auch fragen lassen, wieso er nichts gemerkt hat. Wenn der Bischof aber etwas gemerkt hat und den Priester befragt hat und dieser nicht die Wahrheit sagt, kann der Bischof ihn nur beobachten. Dann trägt ihn keine Schuld, weil er ja seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist.
Ich bin auch der Meinung, der Bischof kann nur haftbar gemacht werden, wenn er von dem Mißbrauch wußte. Nun ist der Priester, durch den der Mißbrauch geschah, bereits verstorben. Wie ich den Artikel verstanden habe, hat sich Kirche ja bereits bereiterklärt die Kosten für die Aufarbeitung und Entschädigung des Opfers zu Übernehmen. Für mich bedeutet das Urteil, dass hier Kirche wie ein Unternehmen beurteilt und verurteilt wurde. Ich teile allerdings nicht vollständig die Meinung des Artikels. Bei der Priesterweihe verspricht der Priester, dass er dem Bischhof gehorsam ist - dafür wird er vom Bischof versorgt. Das bedeutet m.E. für den Bischof, dass dieser Verantwortung für den Priester übernimmt.
Eine Nachbarin, die bei einer ökumenischen Trauung dabei war erfreut, dass der katholische Priester eine evangelische Messe gehalten habe. Das ist kein Einzelfall. Viele Menschen können wirklich nicht mehr die katholische Hl Messe von dem evangelischen Gottesdienst unterscheiden. Damals hat die Konzils-Kommission wohl geglaubt, wenn sie die Hl.Messe verweltlicht, und sie dem evangelischen Gottesdienst ähnlich ist, die Ökumene herbeigeführt werden kann. Was ist daraus geworden? Mißbräuche, wie Faschingsmessen, die katholische Christen auch noch gut finden. Sie wissen gar nicht, dass die Predigt Bestandteil der Heiligen Messe ist. Dann wird oft die Doxologie nach dem Vaterunser weg gelassen. Dann wird gesagt, die Gläubigen sollen den Text "Durch IHM und mit IHM und in IHM ...." mitbeten. Und man erfährt nicht, dass ein Bischof etwas dagegen unternimmt. Die Glaubenskonkregation müsste in Deutschland in jedem Bistum eine Außenstelle haben. Eine Stelle in Deutschland reicht nicht aus.
Aus der Kirche austreten und den Zehnten an die Pfarrei geben, die auch die tridentinische Messe liest, das müsste möglich sein. Denn die DBK zu unterstützen ist beinahe unmöglich.