Prozess gegen Kardinal Becciu für ungültig erklärt
In einem 16-seitigen Urteil stellte das Gericht am Dienstag Verfahrensfehler sowohl der Staatsanwälte als auch von Papst Franziskus fest. Es entschied nicht über die Schuld oder Unschuld von Kardinal Becciu, sondern stellte fest, dass das ursprüngliche Verfahren fehlerhaft war.
Die Anklage wurde vor allem aus zwei Gründen für nichtig erklärt. Erstens hatte Franziskus vier geheime Dekrete erlassen, die den Staatsanwälten erweiterte Befugnisse, einschließlich der Überwachung, einräumten. Diese Dekrete wurden nie veröffentlicht und wurden der Verteidigung erst kurz vor dem Prozess bekannt gegeben. Das Gericht entschied, dass mindestens ein Dekret tatsächlich als Gesetz fungierte und, da es nicht veröffentlicht wurde, rechtlich ungültig war.
Zweitens wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft wichtige Beweismittel, darunter Telefonaufzeichnungen und Nachrichten, zurückgehalten und unkenntlich gemacht hat. Das Gericht stellte fest, dass dies gegen das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren verstößt.
Das Urteil ist von historischer Bedeutung, denn es wirft Fragen über die Ausübung der päpstlichen Autorität innerhalb des Rechtssystems des Vatikans auf.
Der Fall dreht sich um ein Immobiliengeschäft in London im Wert von 350 Millionen Euro, das dem Vatikan erhebliche Verluste einbrachte, sowie um die Veruntreuung von Geldern durch Becciu für seine Freunde und Familie. Kardinal Becciu wurde zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, hat aber stets jegliches Fehlverhalten abgestritten.
Bild: Angelo Becciu © Mazur/cbcew.org.uk, CC BY-NC-ND, AI-Übersetzung