Das Kirchenrecht formuliert diese Regel in c. 265 CIC eindeutig und pauschal: "Jeder Kleriker muss inkardiniert sein", Kleriker ohne Inkardination darf es "in keiner Weise geben". Gilt das auch für Bischöfe?
Es gibt inzwischen mehr Kleriker welche diese Nachäffer Konzilssekte verlassen haben, sprich ihre Inkardination annulliert haben. Und ja dies ist möglich. Sie haben ihren Platz dort gefunden wo Bergoglio der Satansdiener ihnen nichts anhaben kann, ganz legal und legitim. Gänswein scheint bei dem gesamten Bergoglio Spiel eine besondere Stellung zu haben, interessant.