Politisch motiviertes Skandal-Urteil: Mieter müssen AfD-Mitgliedschaft angeben
Mieter sind ab sofort dazu verpflichtet dem Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrages mitzuteilen, ob eine Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland und/oder in einer der Partei nahestehenden Organisationen besteht. Ansonsten handelt es sich um eine „arglistige Täuschung“, die den Vermieter zum Widerruf bzw. zur Kündigung des Mietvertrags berechtigt, so das Amtsgericht Göttingen in einem skandalösen Urteil gegen den Landesvorsitzenden der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, der sich jetzt eine neue Wohnung suchen muss. Da zeichnet sich die weitere Entwicklung ja schon ab. Demnächst muss man das der KFZ-Versicherung auch noch melden, weil Autos von AfD-Mitgliedern überdurchschnittlich stark abgefackelt werden. Oder beim Abschluss von Lebensversicherungen. Schließlich unterliegt dieser Personenkreis einem erhöhten „Ablebensrisiko“ durch z.B. Schüsse auf AfD-Plakatierer oder Steinwürfe in Ziegelgröße. Und wie verhält es sich mit Altverträgen vor 2013, als …