Klaus Elmar Müller

kath.net auf der falschen Spur

Trotz so vieler guter Artikel enttäuscht kath.net, verschweigt Exzellenz Bischof Athanasius Schneider, soweit der die Priesterbruderschaft St. Pius X. und deren geplante Bischofsweihen verteidigt.

Statt dessen der Schweizer Prälat Prof. Martin Grichting, der diese Weihen zum Schisma erklärt aufgrund der angeblichen theologischen „Entfaltung“ des Bischofsamtes durch das Zweite Vatikanum, das in diesem Punkt Pius XII. abändert:
Erst durch das Zweite Vatikanum sei erkannt worden, dass jede Bischofsweihe eine juristische Vollmacht erteile, und dadurch würde jede Weihe ohne Erlaubnis des Papstes automatisch zur juristischen Gegenstruktur zur Kirche, also schismatisch.
Ihm widersprach der Sache nach der Generalvikar der FSSPX Pater Davide Pagliarani: Das Konzil formuliere eine neue Lehre und breche darin mit der Tradition!
Beide Positionen gegenüberstellend gloria tv (1).
Und schließlich bietet kath.net den deutschen Orientalisten aus dem Bistum Eichstätt und Erzpriester im griechisch-katholischen Ritus der Ukrainer, Hochwürden Dr. Andreas Thiermeyer (2):
Es gehe nicht bloß um die alte Liturgie – da fordert der Autor vom Papst Barmherzigkeit und Einheit, fordert es mit Recht, aber wohl verspätet und vergebens.
Es gehe bei der Auseinandersetzung zwischen Piusbruderschaft und Vatikan tiefer, so Hochwürden Dr. Thiermeyer, nämlich um die Lehre von der Kirche (Ekklesiologie), laut der eine unerlaubte Bischofsweihe stets schismatisch wäre.
Er führt die Canones 751 und 1013 des Codex Juris Canonici an.
Canon 751 CIC: „(...) Schisma nennt man die
Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche.“
(3) Nun ist zwar die Piusbruderschaft in einem Punkt ungehorsam, aber erkennt Leo XIV. als Oberhaupt an, betet für ihn als den Stellvertreter Christi in jeder hl. Messe und gibt seinen Bischöfen keine Rechtsvollmachten, die allein einfachen Priestern übertragen bleiben (1). Aus einem Ungehorsam in einer Hinsicht lässt sich kein „Schisma“ ableiten.

Zwar sagt Canon 1013 CIC: „Keinem Bischof ist es gestattet, jemanden zum Bischof zu weihen, wenn nicht zuvor der päpstliche Auftrag feststeht.“ (3)
Solche Weihe ist hier aber nicht als schismatisch deklariert.
Zudem ist die offensichtliche Übertretung dieser Norm durch die zukünftigen Bischofsweihen der FSSPX gerechtfertigt und zumindest entschuldigt. Denn alle Angreifer dieser Weihen ignorieren Canon 1323 Nr. 4: Die Tatstrafe der Exkommunikation tritt nicht ein, wenn die verbotene Tat wegen einer Notlage begangen wurde.
Diese Notlage besteht unter vielen Gesichtspunkten in Häresien, die Papst Franziskus propagiert hat und Papst Leo XIV. duldet. Der von Hochwürden Dr. Thiermeyer ins Feld geführte Canon 751 CIC spricht nämlich nicht nur von Schisma, sondern auch von Häresie: „Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit“. (3)
Häretisch sind die Anmerkung 351 von Papst Franziskus' Enzyklika „Amoris laetitia“ (4), welche die Kommunionspendung an sexuell zusammenlebende wiederverheiratet Geschiedene erlaubt, und das von Papst Franziskus unterschriebene Dokument „Fiducia supplicans“ (5), das sexuell zusammenlebende homosexuelle Paare segnet, wobei das Dokument selbst erkennt, dass die Segnung mit einer Eheschließung verwechselt werden könnte. Die Anerkennung der homosexuellen Sünde ist offensichtlich. Man streitet sich nur noch um die feierliche oder schlichte Anerkennung der Sündensegnung (6).
Diese von Rom ausgehende weltweite Notlage, dazu Roms Hinnahme zahlloser liturgischer Missbräuche, gipfelt in der Anerkennung anderer Religionen als Wege zum Heil ohne Jesus Christus. Leo XIV. lässt das entsprechende Dokument von Abu Dhabi seines Vorgängers Papst Franziskus (7) weiter gelten. Auch das ist römische Häresie, wenn nicht Apostasie, Abfall vom Christentum als dem einzigen Weg der Erlösung durch allein Jesus Christus, ganz zu schweigen von der Verehrung einer Muttergottheit namens Pachamama durch Papst Franziskus und Leo XIV. als junger Priester. Es besteht also eine weltweite seelsorgliche, vom katholischen Glauben wegführende Notlage innerhalb der katholischen Kirche, der Kirche des Papstes. Folglich sind Bischofsweihen erlaubt, sagt Canon 1323:
Straffrei bleibt, wer bei Übertretung eines Gesetzes oder eines Verwaltungsbefehls (…)
4° (…) aufgrund einer Notlage oder erheblicher Beschwernis gehandelt hat“
. (3)
Sollte aber wider jede nüchterne Wahrnehmung der Wirklichkeit eine Notlage im Sinne der Nr. 4 von Canon 1323 CIC nicht bestehen, so gilt doch dessen Nr. 7:
Straffrei bleibt, wer bei Übertretung eines Gesetzes oder eines Verwaltungsbefehls (…) ohne Schuld geglaubt hat, einer der in den nn. (…) 4 (…) aufgeführten Umstände liege vor“ (3).
Die Exkommunikation ist eine Strafe für unerlaubte Bischofsweihen. Laut der genannten Bestimmung Nr. 7 von Canon 1323 CIC tritt die Exkommunikation keinesfalls ein, denn die Priesterbruderschaft St. Pius X. ist ehrlich von Missständen und weltweiter kirchlicher Notlage überzeugt, und zwar nicht schuldhaft – zu offensichtlich ist die kirchliche Situation, selbst wenn der Begriff „Notlage“ übertrieben wäre, objektiv nicht zuträfe.

Merkwürdig und moralisch zu kritisieren, dass weder kath.net noch zum Beispiel Kardinal Müller, der die Missstände klar sieht (8), auf den Canon 1323 CIC zu sprechen kommen.
Neidische Abneigung gegen die Tatkraft der FSSPX und auf persönliche Sicherheit setzendes Leugnen der weltweiten kirchengeschichtlichen Katastrophe blockieren die Billigung der zukünftigen unerlaubten Bischofsweihen. UNERLAUBT ist es für Theologen aller beruflichen und hierarchischen Ränge seit Leo XIV. durch dessen Lehre in „Mater populi fidelis“ auch, von der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria als Miterlöserin und Mittlerin aller Gnaden zu sprechen – dass sie in Wahrheit aber beides ist, kann man mutig und klar von den Kanzeln der Priesterbruderschaft St. Pius X. hören.

ANMERKUNGEN:
Unerlaubte Bischofsweihen = schismatische …
Papst Leo XIV. und die Zukunft der liturgischen …
documenta-catholica.eu/d_1983-01-25- Codex Iuris …
dbk-shop.de/…blic/a47690735cf753e344f4aef4d313731…
Erklärung Fiducia supplicans über die pastorale …
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Alfredus .

@Carlus Wie überall gibt es auch bei kath.net verschiedene Strömungen, die nicht immer katholisch sind ... ! Auch deshalb ist man der FSSPX nicht gesonnen und so gibt es eine Art von Neideffekt der Konzilskirche gegenüber den Piusbrüdern ! Ja, die Bischöfe haben beim Konzil mehr Machtfülle bekommen der sie zu Ortsleitern macht, aber auch zu mehr Verantwortung . Dadurch ist der Bischof auch dafür zu- ständig, wenn die Kirchen sich leeren . Diese Probleme gibt es bei der FSSPX nicht, im Gegenteil, sie wächst weiter . Die neuen Bischofsweihen der FSSPX sind deshalb gültig, weil sie vom Glauben der Gemeinde getragen werden ... !

Carlus teilt das
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Ad Orientem

Athanasius Schneider ist selber auf der falschen Spur, er dreht sich mal da hin und mal dort

Kath.net - Wie man die Kirche nach der Declaratio von Papst Benedikt XVI. mit einer ideologischen Brille sieht

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Die Bärin

Herzlichen Dank für diese ausführliche und einleuchtende Ausarbeitung! "Erst durch das Zweite Vatikanum sei erkannt worden, dass jede Bischofsweihe eine juristische Vollmacht erteile, und dadurch würde jede Weihe ohne Erlaubnis des Papstes automatisch zur juristischen Gegenstruktur zur Kirche, also schismatisch. " Wie kommen denn die Konzilsbischöfe zu solch einem Schluß?? Die Apostel und ihre Mitstreiter gingen in die ganze Welt hinaus! Sie weihten Bischöfe, ohne den heiligen Petrus anzurufen und um Erlaubnis zu fragen. Es war ja doch alles im NAMEN JESU CHRISTI! ER gab ihnen den Auftrag, in die Welt hinaus zu gehen und das Evangelium zu verkünden! Die Kirche wäre nicht gewachsen, wenn derartige Bremsklötze den Aposteln vor die Füße geworfen worden wären!

Kordula Bayer

Ganz richtig.