Kordula Bayer

1962 wurde die überlieferte Liturgie erstmalig gründlich überarbeitet, 1968 ein weiteres Mal. Die heutige moderne Liturgie entspricht dem Zeitgeist, der die Zeit vor 1962 vergessen macht. Wirksame Kräfte haben dafür gesorgt, dass die moderne Konkurrenz sich ausschließlich auf die Wahrnehmung (unterschiedlich stark) reformierter Liturgie bezieht.

kathnews.de

Gebrauch aller liturgischen Bücher, die 1962 in Geltung waren, zugestanden « kathnews

Privileg und Eigenrecht der Priesterbruderschaft St. Petrus bestätigt. Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 25. Februar 2022 um 18:15 Uhr Vatikan/Wigratzbad (kathnews). In der Petrusbruderschaft mit großer Erleichterung, Freude und Dankbarkeit gegenüber dem regierenden Heiligen Vater aufgenommen wurde ein Dekret, mit dem Papst Franziskus dieser Priesterbruderschaft insgesamt und jedem einzelnen Mitglied derselben am Fest Unserer Lieben Frau von Lourdes das Recht bestätigt hat, in allen eigenen Häusern, Kirchen und Oratorien sämtliche liturgische Bücher des Römischen Ritus in der Editio typica zu gebrauchen, die jeweils 1962 in Kraft gewesen ist. Dieses Dekret stellt ein gesamtkirchlich geltendes Spezialgesetz dar, das als solches jedoch ausschließlich die Petrusbruderschaft und ihre einzelnen Mitglieder betrifft. Interessant am Dekret ist die Begründung, die umfassende Verwurzelung in der römisch-tridentinischen Liturgie habe am Anfang der Gründung gestanden, so dass doch wieder …

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Kordula Bayer

Die Freimaurer heute, selbst unein, spielen geschickt ihre 1962er-Messe gegen ihre 1968er-Messe aus, um die eigentliche — die zuvor — vergessen zu machen.

michael7

Was hierbei als "Freiheit" verkauft wird, ist in Wirklichkeit nur weitergehende Einschränkung und Gängelung:
"Eine Problematik ergibt sich insofern, als unter den eigenen Häusern, Kirchen und Oratorien strenggenommen nur Niederlassungen und Gotteshäuser zu verstehen sind, die kanonisch errichtet sind und im Eigentum der Bruderschaft stehen. Die einzige wirkliche Kirche im ganzen deutschen Sprachraum, die der Petrusbruderschaft gehört und zugleich mit einer kanonisch errichteten Niederlassung verbunden ist, befindet sich unserer Kenntnis nach im saarländischen Saarlouis auf dem Gebiet des Bistums Trier. ...
Wenn aber die Privilegien ... außerhalb betätigt werden sollen, also beispielsweise in diözesanen Kirchen und Kapellen oder in solchen anderer Ordensgemeinschaften, setzt dies jetzt die Erlaubnis des Ortsbischofs voraus."