Mir vsjem

Tatzeuge war Pater DDDr Malachi Martin, der bemerkte, dass kanonisch gesehen die nicht angenommene Wahl wegen Drohschreiben ein Anlass sei zur Ungültigkeitserklärung des Konklave.
Kardinal Siri selbst weist darauf hin, an die Schweigepflicht gebunden zu sein: "Diese Verpflichtung zur Wahrung des Geheimnisses ist furchtbar. Ich könnte ganze Bücher über die verschiedenen Konklave schreiben. Es sind äußerst schwerwiegende Dinge geschehen. Doch darf ich nichts sagen."
P. Malachi Martin sagt, daß kanonisch gesehen durch Siris Begründung der Ablehnung (Bedrohung) ein Anlaß zur Ungültigkeitserklärung des Konklave vorliegt.
Er weist darauf hin, daß Siri zweimal zum Papst gewählt wurde und dies eine unbestreitbare Tatsache sei und daß beim Konklave Verwirrung eintrat.
Deswegen zuerst weißer Rauch, dann schwarzer und wieder weißer.

Maximilian Schmitt

Ein Konklave als ungültig anzunehmen, aber sich an die Schweigepflicht, die ein vorgeblich ungültiges Konklave auferlegte, halten zu wollen, so etwas kann wohl nur Malachi Martin fertigbringen. Nun ja, Siri war auch nicht besser. Was die Gültigkeit solcher Papstwahlen angeht, so ist das kanonisch für den Laien nicht einfach zu verstehen, denn der letzte Grund, warum ein Mann, der papabile ist, legitim zum Papst wird, ist kein kanonischer, sondern etwas, was dem kanonischen Recht vorausgeht. Es geht hier um die Tatsache einer allgemeinen Anerkennungen eines solchen Mannes durch die katholische Öffentlichkeit und die friedfertige Annahme seines Lehramtes. Das ist nichts kanonisches, sondern ein Charisma, aus dem die weitere Kanonizität folgt.
Dieser Mann besitzt das Charisma zu lehren und die Herde besitzt das Charisma ihn zu hören. Einem nicht kanonischen Konklave zum Trotz, kann also jemand, der papabile ist, durch die allgemeine Anerkennung zum Papst werden. Die Frage stellt sich also, ob Roncalli erstens papabile war, und ob er zweitens, nachdem er vielleicht Papst wurde, dieses Amt wieder verloren haben könnte. Umgekehrt, kann jemand, der scheinbar kanonisch gewählt wurde, wegen mangelnder Anerkennung durch die katholische Welt, niemals Papst geworden sein, wie z. B. jener Mann aus der Familie der Pierleoni, welcher als Anaklet II. gezählt wurde und aufgrund der Opposition, welche die heiligen Bernhard und Norbert organisierten, als Krypto-Jude vertrieben wurde, wenn er auch weiterhin die Unterstützung der Normannen in Sizilien besaß.
Da nun niemand behaupten kann, daß es damals öffentlich bekannt war, daß Roncalli Freimaurer war, kann also kein rechtlicher Grund geltend gemacht werden, warum er nicht hätte Papst werden können. Insgeheim von Roncalli vertretene Häresien sind nun einmal kein Hinderungsgrund.
Um nun sein Amt als Papst zu verlieren, hätte er also von Amts wegen, einen temäreren Akt setzen müssen, welcher direkt einer Offenbarungswahrheit entgegenstand. Viele sehen einen solchen Akt in der Enzyklika 'Pacem in Terris' gegeben, worin er die bereits von Pius IX. feierlich verurteilte Religionsfreiheit bekennt. Johannes Rothkranz wendet nun ein, daß die lateinische und damit offizielle Version, eine solch häretische Deutung nicht notwendig erscheinen läßt. Mein Argument ist, daß die volkssprachlichen Übersetzungen zwar keine offiziellen Ausgaben der Enzyklika sind, aber dafür doch die allgemeine öffentliche Interpretation darstellen, der bisher auch niemals widersprochen wurde, umso mehr, als daß die Irrlehre von der Religionsfreiheit noch einmal feierlich vom Vatikanum II wiederholt wurde.
Weiterhin macht Rothkranz geltend, daß selbst dann, wenn ich Recht hätte, Johannes XXIII. diese Irrlehre aber nicht als Offenbarungswahrheit vertreten hätte. Ich finde dieses Argument nicht stichhaltig, denn, wenn auch Johannes XXIII. in 'Pacem in Terris' die Religionsfreiheit nicht eine geoffenbarte Wahrheit nannte, so behauptete er doch, daß sie auf der "von Gott gewollten etablierten Ordnung beruhe". Damit sagt er aber, sie sei göttlichen Rechts, wenn auch nicht unterschieden wird, ob sich das aus dem Ius divinum naturale, oder aber aus dem Ius divinum revelatum herleite. Rothkranz macht nun geltend, daß Johannes XXIII. sein Bekenntnis zur Religionsfreiheit nur in einer Enzyklika und nicht in einer apostolischen Konstitution veröffentlicht habe. Ich sage, kein Papst muß sich an solche Formalitäten halten, wenn er ein Dogma veröffentlichen will.
Verdachtsmomente gegen Roncalli waren aber ebenso notorisch, wie gegen Pierleoni, dem man ja auch nie hat dezidiert nachweisen können Krypto-Jude gewesen zu sein. Trotzdem war letzterer kein Papst. Rothkranz sagt nun aber, daß Pierleoni die allgemeine Anerkennung nicht besaß, oder sie mindestens wieder verloren hatte. Und genau beim letzteren hake ich ein: Ist es erforderlich, daß Roncalli diese zu seinen Lebzeiten verlor, wie Pierleoni?

Mir vsjem

"Ein Konklave als ungültig anzunehmen, aber sich an die Schweigepflicht, die ein vorgeblich ungültiges Konklave auferlegte, halten zu wollen, so etwas kann wohl nur Malachi Martin fertigbringen."
Malachi Martin brachte es fertig, die Wahrheit schonunslos ans Licht zu bringen.
Er spricht von der Ungültigkeit der Konklave, Kardinal Siri von der Schweigepflicht.
Die Schweigepflicht auferlegt nicht ein "vorgeblich ungültiges Konklave", sondern ist die allgemeine kirchliche Regelung, also bereits durch die Kirche auferlegt, ein kirchlicher Codex.
Bezüglich "Schweigepflicht" bezieht sich diese nicht auf Malachi Martin, sondern auf Kardinal SIRI selbst. In diesem Zusammenhang "Schweigepflicht" spricht SIRI von Konklaven im allgemeinen.
Kardinal SIRI sagt: "Ich bin durch die Schweigepflicht gebunden. Diese Verpflichtung zur Wahrung des Geheimnisses ist furchtbar. Ich könnte ganze Bücher über die verschiedenen Konklaven schreiben. Es sind äußerst schwerwiegende Dinge geschehen. Doch darf ich nichts sagen."
Malachi Martin weist auf die Ungültigkeit des Konklaves hin, weil SIRI sich nicht aus freien Stücken entscheiden konnte und die Erzfeinde unter Bedrohung eine Rücknahme der Wahl erzwingen wollten.
Siri bekannte, Furcht vor Repressalien (die auch seiner Familie galten) gehabt zu haben, die sein Verhalten entscheidend prägte und er deswegen zurücknahm.
"Es geht hier um die Tatsache einer allgemeinen Anerkennungen eines solchen Mannes durch die katholische Öffentlichkeit und die friedfertige Annahme seines Lehramtes. Das ist nichts kanonisches, sondern ein Charisma, aus dem die weitere Kanonizität folgt."
Die Annahme des Päpstlichen Lehramtes hat mit Friedfertigkeit nichts zu tun, sondern mit der dem Papst schuldigen Unterwürfigkeit. Bei einer rechtmäßigen Wahl ist DER HEILIGE GEIST im Spiel und dieser ist die eigentliche Bestätigung.
Wir haben heute nicht die Zeit, wo öffentliche Zustimmung erfolgt und wo der Kaiser seine Bestätigung dazu gibt.
Die Anerkennung der Welt ist keine Bedingung für die erfolgte Wahl.
Nach dem Tod des Papstes ziehen die Kardinäle ins Konklave und wählen mittels versiegelter Stimmzettel. Ist eine Wahl erfolgt, tritt der Kardinaldekan zum Gewählten hinzu, um zu fragen, ob er die Wahl annimmt. Sein Ja besiegelt die Wahl - sonst nichts.
Kardinal SIRI hat angenommen und sein "Ja" gesprochen (deswegen weißer Rauch). Folglich ist er der gewählte Papst.
"Dieser Mann besitzt das Charisma zu lehren und die Herde besitzt das Charisma ihn zu hören"
Die Herde besitzt nicht das Charisma zu hören, sondern die Pflicht, sich den Lehren und Anordnungen des gewählten Papstes zu unterwerfen
Ein einmal rechtmäßig gewählter Papst verliert sein Amt nicht, denn er kann in der Lehre nicht irren; war er vor der Wahl in der Lehre häretisch, hat er das Papstamt nie bekleidet.
"...so etwas kann wohl nur Malachi Martin fertigbringen."
Jawohl, MALACHI MARTIN hat es fertiggebracht, zu den geachtesten und hoch angesehensten Gelehrten zu gehören, respektiert als ein weltweit renommierter Gelehrter, dreifach promoviert. Er war auch praktizierender Exorzist und las bis zum Ende die Alte Messe. Er starb nach einem mörderischen Angriff in seiner Wohnung am 27. Juli 1999 in New York.

Klaus Peter

Unbedingt lesenswert: Kardinal Joseph Siri, Gethsemani. Überlegungen zur theologischen Bewegung unserer Zeit.

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Hier gehts zum Buch: Giuseppe Kardinal Siri - Gethsemani

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[...] Giuseppe Kardinal Siri, der vielen Zeitgenossen als „Kronprinz“ von Pius XII. galt. Papst wurde aber Johannes XXIII. Eine Richtungsentscheidung, die seither die Kirche prägt und zu einem beispiellosen Niedergang in Westeuropa führte. Siri selbst wurde vom Thronanwärter zum einsamen Bewahrer.