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Doch kein Mörder? Urteil gegen Priester annulliert



Der italienische Kassationsgerichtshof hat ein Urteil des Berufungsgerichts Triest aufgehoben, das Hochwürden Paolo Piccoli zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt hatte (Ansa.it, 17. März).

Der Generalstaatsanwalt hat ebenfalls die Aufhebung des Urteils beantragt. Piccoli wurde des Mordes an Hochwürden Giuseppe Rocco, 92, der mit ihm in einem Priesteraltersheim in Triest lebte, im Jahr 2014 für "schuldig" befunden.

Die Annullierung wurde mit einer Verletzung der Rechte der Verteidigung begründet, da die Anwälte des Angeklagten bei der Begutachtung der Blutspuren durch den Sachverständigen nicht anwesend waren.

Piccoli hat stets seine Unschuld beteuert. Ein neuer Prozess wird in Venedig stattfinden.

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Klaus Elmar Müller

Gutachter können parteiisch oder oberflächlich sein. Ein schwerer Fehler, dass die unter dem Einfluss nur der Anklage standen. Hohe italienische Juristen, Richter, haben das eingesehen.

Solimões

Was sind schon "Gutachter"? das hat man in der corona-Hysterie gesehen,wo die "Experten" einfach für fettes Honorar eine vorgefasste Meinung auf schönes Papier schreiben, und die "Gerichte" geben ihnen aufgrund vorgefasster "Gesetze" recht.

ein zeitzeuge

"Gutachter können parteiisch oder oberflächlich sein", schreibt Klaus Elmar Müller und begründet damit zu Recht erhebliche Prozessmängel. Das gilt aber auch für kanonische Prozesse, und da ist - nicht nur - die Gefahr falscher Entscheidungen (zB im einseitig geschönten Kanonisierungsprozess Escrivas) noch umso größer, wenn der advocatus diaboli - mE eine wesentliche prozessuale Institution - auch noch abgeschafft ist.

Erzherzog Eugen

draußen ist er ja schon

Goldfisch

Ist er ein guter Priester, gibt es sicher genug gekaufte Ankläger. Ist er ein Schlechter, wird ihn der Vatikan rausholen - oder auch nicht! Bei der Launigkeit dieses Tyrannen weiß man nie wie man an ist. - In Freiheit wird sich jetzt weisen, welche Richtung er einschlägt! So lange gilt die Unschuldsvermutung!

Erzherzog Eugen

also ein Formfehler kein Freispruch