Handkommunion wird weiterhin empfohlen, Mundkommunion ist jedoch jetzt wieder möglich. Der Ablauf des Kommunionempfangs muss bekanntgegeben werden. Zunächst wird ausschließlich die Handkommunion gespendet, dann erst die Mundkommunion. Alternativ könnte die Spendung der Mundkommunion auch nach dem Abschluss des Gottesdienstes erfolgen.
Bistum Eichstätt ändert Corona-Richtlinien
Mund-Nasen-Masken bleiben fester Bestandteil der Regelungen rund um Corona, das "Gotteslob" darf jedoch wieder ausgelegt werden.
pde/Geraldo Hoffmann
Eichstätt
Im Zuge der Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste nach dem Lockdown im Frühjahr war das Auslegen des Gebet- und Gesangbuches "Gotteslob" verboten worden. Hintergrund war die Annahme, dass gerade beim lauten Beten und Singen eine Verunreinigung der Bücher nicht auszuschließen sei. Die Gesangbücher können nun wieder ausgelegt werden. Folgen allerdings zwei Gottesdienste unmittelbar aufeinander, sind die verwendeten Bücher in der Zwischenzeit zu reinigen oder durch andere Exemplare zu ersetzen.
Auch für die Ministranten gibt es jetzt wieder mehr Aufgaben, die diese im Gottesdienst übernehmen dürfen. Den Pfarrgemeinden wurde eine "Handreichung zum Ministrantendienst in der Messfeier in Zeiten der Corona-Pandemie" des Fachbereichs Ministrantenpastoral und Liturgische Jugendbildung …donaukurier.de
Es ist Zeit, dass die Hirten ihre Stimme erheben, und für die beten, die in diesen schrecklichen Zeiten so schwer leiden müssen.