Guntherus de Thuringia

Argumentation auf dem Boden des Vernunftgesetzes

Aus einem Schreiben des jüdischen Philosophen M o s e s M e n d e l s s o h n an den Erbprinzen von Braunschweig-Wolfenbüttel vom Januar 1770 betr. seine „Gegenbetrachtungen über Bonnets Palingenesie“ in dem Streit mit Lavater und Bonnet. Der Brief gibt die wesentlichsten dogmatischen Punkte wieder, die hinsichtlich des Verhältnisses von Judentum und Christentum in diesem Streit behandelt werden.

„Was hat ein unter dem Mosaischen Gesetz lebender Weltweise für Grund, die historischen Beweise des A. T. anzunehmen und des Neuen zu verwerfen?“

Durchlauchtigster Prinz! Ich kann keinem Zeugnisse trauen, das, meiner Überzeugung nach, einer ausgemachten, unumstößlichen Wahrheit widerspricht. Nach der Lehre des N. T. (wenigstens wie dieses in öffentlichen Lehrbüchern erklärt wird) muß ich 1) eine Dreieinigkeit in dem göttlichen Wesen, 2) die Menschwerdung einer Gottheit, 3) das Leiden einer Person der Gottheit, die sich ihrer göttlichen Majestät entäußert hat, 4) die Genugtuung und Befriedigung der ersten Person in der Gottheit durch das Leiden und den Tod der erniedrigten zweiten Person und noch viele andere diesen ähnliche oder aus diesen fließende Sätze bei Verlust meiner ewigen Seligkeit glauben. Nun kann ich zwar und will auch meine Urteilskraft keinem vernünftigen Wesen zur Richtschnur aufdrängen. Wer bin ich elendes Geschöpf, der ich mich dieses vermessen sollte? Aber ich selbst kann die Wahrheit nicht anders als nach meiner Überzeugung annehmen, und ich gestehe, daß mir die angeführten Sätze den ersten Gründen der menschlichen Erkenntnis schnurstracks zu widersprechen scheinen. Ich kann sie meiner Überzeugung nach mit dem, was mich Vernunft und Nachdenken von dem Wesen der Gottheit und ihrer Eigenschaften gelehrt hat, nicht in Harmonie bringen und bin also gezwungen, sie zu verwerfen. Wenn ich diese Lehren im A. T. fände, so würde ich auch das A. T. verwerfen müssen, und wenn ein Wundertäter, sie zu bewähren, vor meinen Augen alle Toten erweckte, die seit Jahrhunderten begraben worden, so würde ich sagen: der Wundertäter hat Tote erweckt, aber seine Lehre kann ich nicht annehmen. Hingegen finde ich im A. T. nichts, das diesen Lehren ähnlich siehet, nichts, das meiner Überzeugung nach mit der Vernunft streitet. Daher kann ich mich mit gutem Grunde auf die historische Glaubwürdigkeit verlassen, die wir diesen Schriften einstimmig zuerkennen. Der Unterschied, den ich zwischen den Büchern des Alten und Neuen Testaments mache, besteht also darin: jene harmonieren mit meiner philosophischen Überzeugung oder widersprechen derselben wenigstens nicht, diese hingegen fordern einen Glauben, den ich nicht leisten kann. Ich weiß, daß nach der geheimen Lehre einiger vortrefflicher Männer, die es mit der Wahrheit und der christlichen Religion sehr gut meinen [die Freimaurer. G.d.Th.], alle diese der gesunden Vernunft wie es scheint anstößigen Sätze für menschliche Zusätze erklärt werden. Nach dem Lehrbegriff dieser Weisen, den man in England schon öffentlich auszubreiten anfängt, war der Stifter der christlichen Religion ein Mensch, wie wir übrigen auch sind, aber ein Gesandter und Prophet Gottes, etwa wie der Stifter der jüdischen Religion oder noch größer, und er hatte den Beruf unmittelbar von Gott, die alte natürliche Religion in ihre geheiligten Rechte einzusetzen, die Menschen von ihren Pflichten und von ihrer zukünftigen Glückseligkeit zu unterrichten und seine Lehre durch übernatürliche Wunderwerke zu bekräftigen.

… Ich mache an diese Verbesserer der herrschenden Religion noch folgende Anforderungen:

1. Sie müssen in ihren Lehrgebäuden nicht, wie Herr Bonnet getan, den Satz zum Grunde legen, daß das Judentum und noch weit mehr die natürliche Religion zur künftigen Glückseligkeit der Menschen unzureichend sei. Da die Menschen alle von ihrem Schöpfer zur ewigen Glückseligkeit bestimmt sein müssen, so kann eine ausschließende Religion nicht die wahre sein. Diesen Satz getraue ich mir als Criterium der Wahrheit in Religionssachen anzugeben. Eine Offenbarung, die allein die seligmachende sein will, kann nicht die wahre sein, denn sie harmoniert nicht mit den Absichten des allbarmherzigen Schöpfers.

Nach der verbesserten Form, welche diese Lehrer der Religion gegeben, haben sie auch zu dieser Ausschließung nicht den geringsten Grund. Wenn der Stifter bloß den Beruf und die Absicht gehabt, die natürliche Religion in ihre Rechte einzusetzen und die Menschen von ihrer ewigen Seligkeit zu versichern, so muß es zu meinem Heile hinreichend sein, wenn ich nach der natürlichen Religion lebe und die Lehre von der Unsterblichkeit der menschlichen Seele von ganzem Herzen annehme. Daß ein gewisser menschlicher Lehrer dereinst den göttlichen Beruf gehabt, diese Lehre durch Wunder zu bekräftigen, dieses zu glauben kann keine notwendige Bedingung meiner Glückseligkeit sein.

2. Die Ewigkeit der Höllenstrafen wird hoffentlich in diesem gereinigten System keinen Platz finden. Allein auch die Lehre von der Genugtuung und Befriedigung der göttlichen Strafgerechtigkeit wünschte ich reformiert zu sehen. Die göttliche Gerechtigkeit heischt keine Genugtuung, sondern eine Bestrafung, eine Züchtigung, welche dem Sünder selbst zum Besten gereichet. Sobald in der Haushaltung Gottes die Strafe nicht mehr zum ewigen Wohl des Sünders unentbehrlich ist, so wird sie ihm erlassen.

3. Daß ein Unschuldiger die Schuld eines Anderen trage, und wenn er sie auch freiwillig übernehme, kann, meinen Begriffen nach, in dem Staate Gottes von dem allergerechtesten Wesen nicht zugelassen werden. Auch aus diesem Satze folgen einige nötige Verbesserungen, die sich von selbst ergeben.

4. Von der Erbsünde weiß die gesunde Vernunft nichts und das A. T. ebensowenig. Adam hat gesündigt und ist gestorben, seine Kinder sündigen und sterben, aber sie sind nicht durch seinen Sündenfall dem Guten abgestorben und in die Macht Satans gekommen.

5. Vom Satan und den bösen Geistern möchte ich auch gerne die Freiheit haben zu glauben, was meiner Vernunft gut dünkt. Das A. T. bestimmt über diese Punkte nicht mehr als sich vernünftig erklären läßt.

6. Der Stifter der christlichen Religion hat niemals mit ausdrücklichen Worten gesagt, daß er das Mosaische Gesetz aufheben und die Juden dispensieren wolle. Ich habe dieses in allen Evangelisten nicht gefunden. Die Apostel und die Jünger sind sogar lange nachher noch in Zweifel gewesen, ob nicht Heiden, die sich bekehrten, auch das Mosaische Gesetz annehmen und sich beschneiden lassen müßen. Allein es wurde beschlossen, den Heiden keine zu große Last aufzulegen (Apostelgeschichte). Vollkommen nach der Lehre der Rabbinen, die ich in meinem Schreiben an Lavater angeführt. Aber für Juden, und wenn sie auch das Christentum annehmen, finde ich im N. T. keine gegründete Dispensation von dem Mosaischen Gesetze. Vielmehr hat der Apostel selbst Timotheum beschnitten. Man räume mir also ein, daß es für mich kein Mittel gibt, mich von dem Mosaischen Gesetze zu befreien.

Wenn außer der Verbesserung der Hauptlehren der Religion auch noch diese Sätze nebst allen ihren Folgen zugegeben und die Schriften des N. T. nach Maßgebung aller dieser Voraussetzungen ausgelegt und erklärt werden, so erlangt man eine Religion, daran Christen und Juden gleichen Anteil nehmen können. Unter diesen Bedingungen können die Anhänger des Judentums sich gar wohl gefallen lassen, daß dereinst ein Prophet und Gesandter Gottes den Beruf gehabt, nicht das Mosaische Gesetz aufzuheben, sondern dem gesunkenen menschlichen Geschlechte die heiligen Lehren von der Tugend und ihrer Belohnung in jenem Leben zu predigen; und von der andern Seite wird es den Nachfolgern Jesu nur darum zu tun sein, daß man die Lehren annehme und ausbreite, die ihr Religionsstifter auszubreiten den Beruf gehabt. Will man die Göttlichkeit des Berufs selbst anerkennen, so ist es um so viel besser, aber es wird keinen Unterschied in der Religion machen, ob man diese erkennet, in Zweifel ziehet oder auch leugnet. Ich kann es nicht genug wiederholen: es kommt allein auf die logische Wahrheit der Lehre, nicht auf die historische Wahrheit der Gesandtschaft an.

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Hans Joachim Schoeps (Hg.), Jüdische Geisteswelt. Zeugnisse aus zwei Jahrtausenden, Fourier Verlag Wiesbaden [1980?], S. 334-338.

Bild: Moses Mendelssohn 1768, Gemälde von Christian Bernhard Rode, ehemals im Gleimhaus Halberstadt, heute verschollen | Von Bernhard Rode - Gemeinfrei, commons.wikimedia
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