Hans-Georg Maaßen: „Wir machen aus den Nachrichtendiensten echte Geheimdienste.“ So hat Bundesinnenminister Dobrindt am 10. September im Bundestag das Ziel der Reform des Nachrichtendienstrechts beschrieben. Heute bin ich dazu als Sachverständiger im Innenausschuss geladen. Der Unterschied ist entscheidend: Ein Nachrichtendienst sammelt Informationen, auch geheime, wertet sie aus und berichtet Regierung und Parlament. Geheim ist seine Arbeitsweise. Sein Auftrag bleibt die Aufklärung. Ein Geheimdienst geht weiter. Er greift verdeckt ein, um Geschehnisse zu steuern, Entscheidungen zu beeinflussen oder Hindernisse für politische Ziele zu beseitigen, etwa durch Manipulation von Informationen oder verdeckte Einflussnahme. Die Grenze liegt zwischen dem Erkennen einer Lage und ihrer geheimen Veränderung. Für den BND kann man eng begrenzte aktive Maßnahmen gegen konkrete Bedrohungen aus dem Ausland vertreten. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht. Schon der Polizeibrief der Alliierten von 1949 legte fest: „Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben.“ Im Inland darf der aufklärende Dienst nicht zum verdeckten Vollzugsorgan der Regierung werden. Das gilt erst recht, solange der Verfassungsschutz legale Opposition und Regierungskritik als Sicherheitsproblem behandelt und von Weisungen der Regierung abhängt. Ein solcher Dienst wird durch zusätzliche Befugnisse nicht freiheitlicher, sondern gefährlicher. Deshalb: Erst den Auftrag des BfV auf Terrorismus, Spionage und Sabotage zurückführen. Dann über neue Befugnisse reden. Nicht umgekehrt.