Gefahren
Krise der nur äußerlichen Autorität. Spannungen zwischen Kirche und Kurie (Gefahren für die Freiheit der Theologie). Schwierigkeiten der Interpretation der zweideutigen konziliaren Forderungen. Mißverständnisse im Kirchenvolk. Erstarrung in einem nachvatikanischen Katholizismus (besonders im Kirchenrecht).
Aufgaben
Allgemeine Aufgaben:
Durchführung der Dekrete in der Gesamtkirche.
Grundlegende Reform des Kirchenrechtes (Kommission begründet).
Allgemeine Erneuerung der Theologie auf solider biblischer und historischer Grundlage.
Die vom Konzil nicht gelösten Fragen:
Geburtenkontrolle in persönlicher Verantwortung.
Regelung der Mischehenfrage (Gültigkeit, Kindererziehung).
Priesterzölibat in der lateinischen Kirche.
Struktur- und Personalreform der römischen Kurie.
Reform der Bußpraxis: Beichte, Ablässe, Fasten (Freitag).
Reform der Prälatenkleidung und -titel.
Wirksame Einschaltung der betroffenen Kirchengebiete bei Bischofsernennungen. Übertragung der Papstwahl vom Kardinalskollegium auf die für die Kirche repräsentativere Bischofssynode.
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Quelle: Hans Küng, Konzilsergebnis, Dokumente der Erneuerung, Butzon & Bercker, Kevelaer 1966, S. 28. | MCMLXVI. Imprimatur. N. 4-23/66. Monasterii, die 19 Octobris 1966. Böggering, Vicarius Eppi Gls.
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Bild: Duitse theoloog dr. Hans Kung houdt lezing in Dominicuskerk te Amsterdam (kop) | Datum : 29 januari 1973 Fotograaf : Croes, Rob C. / Anefo, CC0, via Wikimedia Commons