@Erich Neumann Zunächst danke für die Arbeit.
Stimmt das: " ein IT-forensisches Gutachten besteht, sich jedoch nicht bei den übermittelten Akten befindet, wonach auf dem Handy von Pfarrer Jäger gefundene Pornobilder über Hacking aufgespielt wurden."
Ich meine, es konnte nur nicht bewiesen werden, dass das Handy nicht auch von anderen benutzt hätte werden können.
Zum Hacking @Werte bedarf es keine Nutzung durch Dritte. Akten waren in vielerlei Hinsicht unvollständig, wenngleich dieser Aspekt nicht verfahrensgegenständlich dennoch thematisiert und Klima geschaffen wurde.
Hat das IT-Gutachten ergeben, dass die Pornos über Hacking aufgespielt wurden oder besagt das Gutachten, dass dies nicht ausgeschlossen werden kann.