Richtig so: Gericht verbietet Gesichtsschleier hinterm Steuer » Journalistenwatch
journalistenwatch.comRichtig so: Gericht verbietet Gesichtsschleier hinterm Steuer
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat den Anmaßungen des Islam, seine Bräuche ohne jede Rücksicht einzufordern, einen seltenen Riegel vorgeschoben – zumindest im Straßenverkehr. Eine Muslimin aus der Pfalz hatte sich durch sämtliche Instanzen geklagt, weil sie darauf besteht, beim Autofahren ihren Gesichtsschleier zu tragen. Deswegen hatte sie den Landesbetrieb Mobilität verklagt, weil dieser ihren entsprechenden Antrag abgelehnt hatte. Die Klägerin argumentierte, dass es ihre religiöse Pflicht sei, einen Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit zu tragen.
Dieser verhülle nicht nur die Haare sowie Hals-, Schulter und Brustbereich, sondern auch das Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie. Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte bereits im Juli letzten Jahres entschieden, dass niemand das Gesicht verhüllen dürfe, der ein Auto fahre. Das OVG Koblenz bestätigte dieses Urteil nun und befand, der Eingriff in die Religionsfreiheit der Frau sei nur geringfügig, da sie auf das Autofahren verzichten …