Feuerbestattung – Ein wahres Zerstörungswerk
Feuerbestattung – Ein wahres Zerstörungswerk
Im Straubinger Tagblatt gab es Ende Januar, Anfang Februar 2020 einen Schlagabtausch über Leserbriefe zum Thema der Feuerbestattung. Pater Franz Schmidberger, der Regens des Internationalen Priesterseminars der Priesterbruderschaft St. Pius X., nahm dazu in zwei Leserbriefen Stellung, die wir hier abdrucken. Auch bei Katholiken nimmt die Feuerbestattung immer mehr zu, obwohl die Kirche seit vielen Jahrhunderten diese Form der Bestattung entschieden verurteilte. Pater Schmidberger schreibt dazu in seinem ersten Leserbrief:
„Den Ausführungen zur Feuerbestattung von Herrn K. muss man entschieden widersprechen. Da die meisten Medikamente bei Jung und Alt restweise ins Grundwasser gelangen, müsste man gemäß diesen Überlegungen die medikamentöse Versorgung der Menschen überhaupt unterbinden. Auch müsste man nach seinen Überlegungen eine Steuer für den vermehrten CO2-Ausstoß bei Feuerbestattung einführen.
Hingegen ist nach jüdisch-christlicher Tradition der Leib Träger einer immateriellen Seele und wird nach dem Tode wie das Weizenkorn der Erde anvertraut, während die Feuerbestattung ein wahres Zerstörungswerk darstellt. Die Feuerbestattung wurde und wird von Kreisen propagiert, die damit zum Ausdruck bringen wollen, dass sie an kein Weiterleben nach dem Tode glauben. Wenn dies auch bei den heutigen Feuerbestattungen im Einzelfall nicht zutreffen mag, so zeigt doch deren Ansteigen in erschütternder Weise die Schwäche, ja sogar den Verlust des Glaubens, der christlichen Ehrfurcht und des Vordringens einer materialistischen Weltsicht.“ In einem zweiten Leserbrief antwortet Pater Schmidberger auf einen Leserbrief, der zu seinem Beitrag veröffentlicht wurde:
Ein Tempel des Heiligen Geistes
„Die Behauptung von Herrn Nico S. in seinem Leserbrief vom 1. Februar, die Einäscherung als ein Zerstörungswerk zu bezeichnen entspräche nicht der Lehre der katholischen Kirche, kann so nicht stehenbleiben.
Im Kirchenrecht des Jahres 1917 ist im Kanon 1203 die Feuerbestattung vollkommen verworfen. Dort heißt es, eine entsprechende Verfügung im Testament oder anderswo dürfe nicht eingehalten werden. Im Kanon 1240, § 1, 5 ist jemandem, der vor seinem Tode ohne ein Zeichen der Reue die Feuerbestattung für sich angeordnet hat, die kirchliche Beerdigung zu verweigern. Hier findet man den Geist der Kirche. Wenn nach dem II. Vatikanischen Konzil diese Botschaft abgeschwächt worden ist, dann zeugt dies nur von dem schleichenden Verlust an Glaubenssubstanz. Aber selbst im neuen Kirchenrecht des Jahres 1983 heißt es im Kanon 1184 § 1, 2: ‚Das kirchliche Begräbnis ist denjenigen zu verweigern, die sich aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, für die Feuerbestattung entschieden haben.‘ Leider wird auch der Heiligen Schrift als Wort Gottes nicht mehr die gebotene Ehrfurcht entgegengebracht. Dort heißt es nämlich im 1. Korintherbrief: ‚Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt?‘ (1 Kor 6,19) Und wenig zuvor sagt der Völkerapostel: ‚Wenn einer den Tempel Gottes zugrunde richtet, so wird Gott ihn zugrunde richten. Denn der Tempel Gottes ist heilig, und der seid ihr‘ (1 Kor 3,17).“