Zwei Verhandlungstage für Williamson-Prozess festgesetzt
Williamson muss zum Verfahren nicht nach Regensburg. Es genügt, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Es ist offen, ob die als Zeugen geladenen schwedischen Journalisten erscheinen werden. Gemäß dem schwedischen Recht müssen sie nicht kommen. Darum fehlten sie auch beim ersten Prozess. Der Amtssprecher erklärte, es sei „nicht ausgeschlossen, dass sie erneut nicht erscheinen“.