Der 140. Canon CIC 1917 besagte, daß die Geistlichen sich von solchen Aufführungen, Tänzen und Vorführungen fernhalten müssen, die für die Geistlichen unpassend sind und bei denen es einen Skandal bedeuten würde, sie dabei zu sehen, insbesondere in öffentlichen Theatern. Alles vorbei.
Wenn damit ein neuer Katholik gewonnen wird...
Warum sollen wir da nicht sagen, was einige uns lästerlich in den Mund legen: „Laßt uns Böses tun, damit Gutes daraus entspringt?“ Solche erwartet die gerechte Strafe. (Röm 3,8)