Unsere Demokratie: Voluntaristische Wahlauszählung

"Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt sagte einmal: «Die Glaubwürdigkeit der Institutionen und der handelnden Personen ist eine der unverzichtbaren Voraussetzungen für die Lebensfähigkeit einer demokratischen Gesellschaft und eines demokratischen Staates. Wenn die Bürger nicht an die ehrlichen Absichten der an der Spitze des Staates handelnden Personen glauben können, dann wird es den Bürgern sehr schwer gemacht, überhaupt an die Demokratie zu glauben.»

In einer parlamentarischen Demokratie ist das Parlament die wichtigste Institution. Daher muss sichergestellt werden, dass das Parlament gesetzeskonform zusammengesetzt ist. Genau daran bestehen nach der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 aber erhebliche Zweifel.

Das Bundeswahlgesetz schreibt vor, dass bei der Sitzverteilung im Bundestag Parteien nicht berücksichtigt werden, die «weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben».

Hinweise des BSW ignoriert

Das amtliche Endergebnis lautete: CDU/CSU 28,6 Prozent, AfD 20,8 Prozent, SPD 16,4 Prozent, Grüne 11,6 Prozent, Linke 8,8 Prozent und BSW 4,981 Prozent. Es fällt auf, dass die Bundeswahlleiterin nur beim BSW drei Stellen nach dem Komma angegeben hat, obwohl nur die erste Stelle nach dem Komma – 0,1 Prozent sind bei rund 50 Millionen Wählern 50 000 Stimmen –zuverlässig ermittelt werden kann. Die zweite Stelle, 0,01 Prozent, sind 5000 Stimmen, die dritte Stelle, 0,001 Prozent, noch 500 Stimmen. Sie können bei dem angewandten Zählverfahren nicht korrekt ermittelt werden.

Bei der flüchtigen Überprüfung mussten vor der Verkündung des amtlichen Endergebnisses der CDU/CSU nämlich 1970 Stimmen zusätzlich gegeben werden, der AfD 1632, der SPD 840, den Grünen 904 und dem BSW erstaunlicherweise 4277. Diese zusätzlichen Stimmen sind nicht nur bei der Korrektur von sogenannten Schnellmeldungen vom Wahllokal an die Kreisebene «gefunden» worden, sondern auch bei den wenigen Neuauszählungen vor allem in Nordrhein-Westfalen, die aufgrund von Hinweisen des BSW auf Unstimmigkeiten in einzelnen Wahllokalen durchgeführt wurden.

Das Problem: Die meisten Hinweise des BSW wurden von den Landeswahlleitern -ignoriert, und selbst in vielen Wahllokalen mit auffälligen Unregelmässigkeiten (BSW null Stimmen und eine Kleinstpartei mit ungewöhnlich vielen Stimmen) wurde nicht noch einmal geprüft, ob Stimmzettel falsch zugeordnet wurden. Angesichts dieser Zahlen und der Ergebnisse der wenigen Nachzählungen kann eindeutig gesagt werden, dass zu Lasten des BSW systematische Fehler gemacht wurden.

Selbst Wahlleiter räumen ein, dass solche -Fehler bei Parteien am unteren Ende der Wahlzettel überproportional auftreten. Wenn allerdings eine Partei von solchen Fehlern überproportional betroffen ist, die nach dem offiziellen Endergebnis wegen 9500 fehlender Stimmen an der 5-Prozent-Hürde scheitert, dann müsste jeder aufrechte Demokrat darauf drängen, noch einmal genau nachzuzählen, denn es spricht viel dafür, dass mindestens so viele Stimmen durch systematische Zählfehler «verlorengegangen» sind.

Wenn das BSW von mehr als 5 Prozent der Wähler gewählt wurde, ist der Bundestag nicht rechtmässig zusammengesetzt, und CDU/CSU und SPD haben keine Mehrheit, um eine Regierung zu bilden.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des BSW zurückgewiesen, noch vor der Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine Nachzählung anzuordnen, um ein korrektes Wahlergebnis zu erhalten. Die Begründung hat es in sich: «Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären.»

Der Bundestag prüft also selbst, ob er nachzählen lässt und das Risiko eingeht, dass eine weitere Fraktion in den Bundestag einzieht. Das Ergebnis kann man sich an fünf Fingern abzählen. Zumal er sich dabei endlos Zeit lassen kann, denn es gibt keine verbindliche Fristen. Dann geht die Sache wieder zum Bundesverfassungsgericht. Das entscheidet auch nicht schnell, und sollte es zu dem Ergebnis kommen, dass nachgezählt werden muss, könnte in der Mitte oder auch erst am Ende der Legislaturperiode eine weitere Fraktion in den Bundestag einziehen.

Was wären die Folgen? Wären alle Entscheidungen des Bundestages und der Bundesregierung, soweit korrigierbar, hinfällig? Wäre diese Vorgehensweise wirklich nicht mit unzumutbaren Nachteilen für das BSW verbunden?

Glaubwürdigkeit des Bundestags

Auf Grundlage bisheriger Gesetze und Verfahren kann die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages bei einem so knappen Wahlausgang nicht korrekt festgestellt werden. Gesetze und Verfahren müssen so geändert werden, dass das Parlament auch bei knappem Ergebnis gesetzeskonform zusammengesetzt ist. Es wäre Sache des Bundestages, schnellstmöglich eine Neuauszählung zu ermöglichen, wenn seine demokratische Legitimität bewiesen werden soll.

Interessanterweise hat bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages kein Abgeordneter es für notwendig gehalten, darauf hinzuweisen, dass die endgültige Zusammensetzung des Parlaments nicht feststeht, so, als solle die Angelegenheit unter den Teppich gekehrt werden. Zumindest die neugewählte Bundestagspräsidentin wäre verpflichtet gewesen, die Angelegenheit zur Sprache zu bringen. Schiebt der Bundestag die Sache auf die lange Bank, dann wäre die Glaubwürdigkeit der wichtigsten demokratischen Institution der Bundesrepublik Deutschland schwer beschädigt, und immer weniger Bürger hätten Vertrauen in «unsere Demokratie»."

Oskar Lafontaine

Quelle: Die Weltwoche Deutschland
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