Kinder Noachs (3) – Das Wissen um G-tt (Gesetze über die Götzenanbetung)
Ich bin der Herr, dein G-tt (Exodus 20:2)Der Herr ist unser G-tt, der Herr ist eins. (Deuteronomium 6:4)
Siehe, dass ich, ich bin Er, und kein anderer Gott ist Mir gleich (Deuteronomium 32:39)
Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. (Exodus 20:3)
1. Der Glaube an die Existenz und Einheit G-ttes ist ein Erbe der Nation Israel. Die Kraft dieses Glaubens hat alle Mitglieder der Nation Israel dazu verpflichtet, der ganzen Welt zu verkünden, keine anderen Götter anzubeten.
2. Der Sinn des Lebens besteht darin, G-tt zu erkennen, und beinhaltet zugleich Furcht und Liebe vor IHM. Wobei mit Liebe jede Aktivität und Anleitung, die Fremden den Glauben an IHN in ihre Herzen bringt, gemeint ist.
3. Wer G-tt liebt, tut dies durch Wissen über Ihn, und je größer unser Verständnis über IHN ist, umso umfangreicher auch die empfangene Liebe. Es ist für eine Person also ein maximaler Wissensstand erstrebenswert.
4. Dem einzelnen Individuum ist nur zur Pflicht, dem Schöpfer zu dienen und daneben keine weiteren Wesen anzubeten.
5. Deshalb schreibt die Tora jedem Menschen vor, sich nicht an rituellen Anbetungen zu beteiligen.
6. Es ist verboten, ein anderes Wesen zu verehren, während man gleichzeitig den Schöpfer verehrt. Dieses Verbot wird „schituf“ genannt (d.h. seine Aufmerksamkeit zu teilen) und schließt den christlichen Glauben ein, der dazu ermutigt, Jesus als zusätzlichen G-tt anzuerkennen.
7. Verbotene rituelle Praktiken wie Niederwerfung, Tierschlachtung, das Verbrennen eines Opfers oder von Weihrauch und das Ausgießen eines Trankopfers sind verboten. Alle diese Praktiken sind verboten und ziehen hohe Strafen nach sich.
8. Gleichfalls sind rituelle Tänze, das Tragen besonderer Kleidung verboten und ziehen ebenso Bestrafung nach sich.
9. Tieropfer, das Verbrennen von Weihrauch, Niederwerfung und das Ausgießen eines Trankopfers sind selbst dann strafbewehrt, wenn sie nicht mit Götzenanbetung einhergehen.
10. Jede Form der Götzenanbetung, die eine Strafe in einem Beit Din (rabbinischen Gericht) nach sich zieht, tut es auch vor noachidischen Gerichten.
11. Das Verbot der Götzenanbetung schließt die Anbetung jeglicher Macht ein, ob geistig oder physisch, ob sie in der Realität existiert oder nur ein Produkt der Phantasie ist.
12. Dieses Verbot schließt die Anbetung eines Menschen oder einer anderen Kraft ein, auf jede der oben beschriebenen Weisen, auch wenn der Anbeter glaubt, dass diese Kraft auch schöpferisch ist.
13. Ein Individuum oder eine Nation, die glaubt, dass sie von einer Macht physisch oder spirituell geführt wird, die auf niedrigeren Ebene [ist], als der allumfassende Schöpfer sie einnimmt, ist nicht verboten, solange keine Anbetung mit diesem Glauben verbunden ist.
14. Wer glaubt, dass außer dem Schöpfer noch ein weiterer Gott über die ganze Welt herrscht, wird als „Ketzer“ (wörtlich „Leugner der Hauptwahrheit“) bezeichnet.
15. Die Anwesenheit oder passive Teilnahme während Götzenanbetungen ist den Noachiden nicht verboten.
16. Ein Noachide, der zur Götzenanbetung gezwungen wird, ist nicht verpflichtet, zur Vermeidung sein Leben aufzugeben.
17. Es ist verboten, andere zur Götzenanbetung anzustiften.
18. Wer im Namen der Götzenanbetung prophezeit und den Menschen entsprechend befiehlt, verstößt gegen das Gesetz Noachs.
19. Es ist verboten, ein Denkmal zu errichten, einen Baum zu pflanzen oder ein Gebäude zu bauen, das für Götzenanbetung bestimmt ist.
Richtlinien für das Verhalten
Viele Dinge, die mit der Götzenanbetung verbunden sind, werden Juden verboten, um sich davon zu distanzieren. Solche Dinge waren den Noachiden nicht ausdrücklich verboten. Dennoch ist es angebracht, diese Richtlinien so weit wie möglich zu befolgen. Sie sind:
20. Das Lesen von Büchern der Götzenanbetung zu unterlassen. Allerdings müssen die noachidischen Weisen, die die Menschen in solchen Angelegenheiten führen müssen, in solchen Büchern bewandert sein.
21. Es ist angemessen, die Götzenanbetung nicht zu preisen und noch mehr, sie nicht zu schmücken oder Kerzen zu ihrer Ehre anzuzünden oder sich mit irgendeiner damit verbundenen Tätigkeit zu beschäftigen. All dies betrifft Aktivitäten, die nicht ausdrücklich Götzenanbetung darstellen. Jedoch sind Aktivitäten, die explizit Götzenanbetung darstellen, durch das Gesetz Noachs völlig verboten.
22. Am besten unterlässt man es, sich die Haare und den Bart nach der Art der Götzenanbeter zu schneiden und den Körper in irgendeiner Weise zu tätowieren oder zu entstellen, wie sie es tun. Das Gleiche gilt für das Anbringen einer kahlen Stelle auf dem Kopf oder von Schürfwunden am Körper als Zeichen der Trauer um den Toten. Wenn jemand Münzen vor einem Götzenbild fallen lässt, sollte man sich nicht bücken, um sie aufzuheben, vielmehr sollte man sich dabei hinsetzen.
23. Die beste Praxis besteht in einem generellen Verzicht auf Nutzung von allen Dingen, die im Zusammenhang einer Götzenanbetung verwendet wurden.
24. Man darf kein Götzenbild für sich selbst oder für andere zur Anbetung herstellen.
25. Juden ist es verboten, eine Skulptur in Form eines Menschen zu schaffen, auch wenn es nur zur Dekoration ist. Jedoch besteht kein Ortsverbot für solche Plätze.
26. Juden ist es verboten, die Zukunft mittels Magie vorherzusagen, eine Veränderung der Natur durch Zaubersprüche herbeizuführen, die Geister der Toten zu erwecken und mit ihnen zu kommunizieren (Spiritismus) oder Hexerei in jeder ihrer Formen zu praktizieren. Die Tora bezeichnet diese und alle ähnlichen Aktivitäten als „ein Gräuel vor dem Herrn“. Es heißt dort: „Geh in vollkommenem Vertrauen zum Herrn, deinem G-tt.“ Es ist auch für Noachiden unzulässig, sich mit diesen Aktivitäten zu beschäftigen.
27. Den Juden wurde befohlen, keiner Götzenanbetung beizuwohnen, sie nicht zu untersuchen und noch nicht einmal sie zu betrachten.
28. Keiner sollte im Namen eines Götzen schwören. Genauso wenig sollte jemand einen anderen dazu bringen, im Namen eines Götzen zu schwören. Und jemand, der vor Gericht schwören muss, sollte dies im Namen G-ttes tun oder auf eine einfache Art und Weise, die nicht erwähnt, in wessen Namen der Schwur geleistet wird.
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Quelle: Rabbiner Oury Cherki, Brit Shalom – Praktische Anwendung für Noachiden, Jerusalem 5781 – 2021, S. 34-40.