Etappensieg gegen Schulzwang
Der 6. Senat des OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 15.08.2014 in der Familiensache Wunderlich (6 UF 30/14 ) – wie mehrfach in den Medien berichtet, unterrichten die Eltern ihre Kinder zu Hause – den teilweisen Sorgerechtsentzug bezüglich ihrer vier schulpflichtigen Kinder aufgehoben und damit das uneingeschränkte Sorgerecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) wiederhergestellt.Das OLG begründet seine Entscheidung damit, dass nur eine dauerhafte Fremdunterbringung der vier Kinder die Erzwingung der Schulpflicht sicherstellen könnte, eine solche dauerhafte Herausnahme der Kinder aus ihrer Familie aber im Verhältnis zum Schulbesuch nicht mehr verhältnismäßig wäre. Denn (S. 10 des Beschlusses):
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