Ja, für die Gesetzlosen ist eine Bulle Privatmeinung!!
Da Sie, von Gleichenstein, so bewandert zu sein vorgeben, nur in der Kürze ein paar Fragen:
1. Wer ist nach göttlichem Recht (ius divinum) zu prüfen und zu entscheiden berufen, ob ein Kandidat zur Weihe des Bischofs von Rom und damit zum Nachfolger im Petrusamt befähigt ist oder ob Ausschlussgründe vorliegen?
2. Wer ist nach menschlichem Recht (ius mere ecclesiaticum) zu prüfen und zu entscheiden berufen, ob ein Kandidat zur Weihe des Bischofs von Rom und damit zum Nachfolger im Petrusamt befähigt ist oder Aussschlussgründe vorliegen?
3. Wer ist nach göttlichem und kanonischen Recht zu prüfen, zu entscheiden, zu richten und zu exekutieren berufen, wenn ein Papst häretische oder apostatische Verhalten in Wort und/oder Schrift setzt und darauf beharrt?