Kein Zimmer für Unverheiratete: Britisches Paar geht neue Wege
(Freitag) berichtet. Damit seien alle Gäste gebunden, sich an die schriftlich fixierten Übernachtungsbedingungen des Betreiberehepaares zu halten.
Das Ehepaar war 2011 wegen Diskriminierung zur Zahlung von umgerechnet insgesamt 4.300 Euro Entschädigung verurteilt worden. Ein homosexuelles Paar hatte in der Pension in Marazion (Cornwall) im September 2008 kein Doppelzimmer bekommen.
Bei einem Gerichtstermin erklärten die Betreiber, sie hätten bereits vor sehr langer Zeit beschlossen, unverheirateten Paaren keine Doppelzimmer mit Doppelbett zu vermieten - ob homosexuell oder nicht. Dabei beriefen sie sich auf ihren christlichen Glauben. Die Kläger gaben an, das Zimmer per Telefon gebucht zu haben und bis zur Ankunft nicht über die hauseigene Regel informiert worden zu sein.
In seinem Urteil erklärte Richter Andrew Rutherford, die sozialen Einstellungen hätten sich in den vergangenen 50 Jahren geändert.
Insofern sei es unvermeidbar, dass Gesetze wie etwa die 2007 beschlossenen Regulierungen zur Gleichberechtigung aufgrund der sexuellen Orientierung tiefe Einschnitte für Teile der Gesellschaft bedeuteten. Die Gesetze müssten aber eingehalten werden.
Das Betreiberehepaar verlor auch seine Klage vor dem Berufungsgericht. Nun haben sie den Obersten Gerichtshof angerufen; der Fall soll am 9. und 10. Oktober verhandelt werden.