Papst Leo XIV. hat eine frühere Anordnung von Papst Franziskus aufgehoben, die alle Vermögenswerte des Heiligen Stuhls ausschließlich bei der vatikanischen Bank IOR bündeln ließ. Laut einem am Montag veröffentlichten Motu proprio dürfen künftig auch Finanzintermediäre außerhalb des Vatikans – etwa Banken, Hedgefonds oder Kapitalanlagegesellschaften – mit der Verwaltung vatikanischer Investitionen beauftragt werden, wenn dies als effizienter oder zweckmäßiger gilt. Trotz dieser Öffnung soll die interne Struktur des Instituts für religiöse Werke (IOR) weiterhin vorrangig genutzt werden. Die Entscheidung erfolgte auf Empfehlung des vatikanischen Wirtschaftsrats und nach Konsultation von Fachleuten.
Papst Leo XIV. hat eine Anordnung seines Vorgängers zur Anlage vatikanischer Vermögenswerte aufgehoben. Wie es in dem am Montag veröffentlichten Motu proprio heißt, können die zuständigen Organe bei Investitionen des Heiligen Stuhls auch in anderen Staaten ansässige sogenannte Finanzintermediäre in Anspruch nehmen – wenn sie dies für effizienter und zweckmäßiger halten. Als Finanzintermediäre auftreten können beispielsweise Kreditinstitute, Hedgefonds oder Kapitalanlagegesellschaften. Papst Franziskus (2013–2025) hatte im August 2022 angeordnet, alle Vermögenswerte und liquiden Mittel des Heiligen Stuhls an die vatikaneigene Bank IOR zu überweisen. Zugleich setzte er die Vatikanbank als einzigen "Vermögensverwalter und Verwahrer des beweglichen Vermögens des Heiligen Stuhls" ein. In der Regel soll die interne Organisationsstruktur des IOR aber auch nach Leos Dekret genutzt werden, heißt es in dem Schreiben. Die neue Anordnung folge auf eine einstimmige Empfehlung des vatikanischen …