Ägypten dementiert Berichte über die Räumung des St. Katharinenklosters
Der Fall betrifft eine gerichtliche Entscheidung über den Rechtsstatus des Klosters, die am 28. Mai gefällt wurde.
"Das Katharinenkloster, die zugehörigen archäologischen Stätten, sein spiritueller Wert, seine religiöse Bedeutung und die zum Kloster gehörenden Friedhöfe sind davon nicht betroffen", heißt es in der Erklärung, und weiter:
"Obwohl es einige zusätzliche Stätten gibt, für die trotz ihrer Einstufung als Naturschutzgebiete Verträge mit den lokalen Behörden unterzeichnet wurden, erkennt das Gerichtsurteil den spirituellen und religiösen Wert des Klosters an und billigt das Recht der Mönche, diese Gebiete sowie die religiösen und archäologischen Stätten in der Region weiterhin zu nutzen."
Der Erklärung zufolge wurden durch das Gerichtsurteil "einige abgelegene Gebiete innerhalb der Naturschutzgebiete, die völlig vom Kloster entfernt und unbewohnt sind" und "für die keine Eigentums- oder Besitzdokumente existieren", als Staatseigentum beschlagnahmt.
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