FEUERBESTATTUNG
Das Werk der Barmherzigkeit, die Toten zu begraben, hat in unserer Zeit durch die um sich greifende Praxis der Leichenverbrennung eine neue Aktualität erhalten. Wenn es der Allmacht Gottes zweifellos auch möglich ist, einen dem Feuer übergebenen Leib wieder aufzuerwecken, so war die Feuerbestattung doch nie eine christliche, sondern eine heidnische Sitte. In der Neuzeit wurde sie gerade deshalb wiederbelebt, um ein Zeichen gegen den christlichen Glauben an die Auferstehung zu setzen und um das materialistische Weltbild zu verfestigen, gemäß dem nach dem Tod alles zu Ende ist. Die Kirche hatte die Feuerbestattung darum im alten Kirchenrecht von 1917 ausdrücklich verboten (Can. 1203), wohingegen das neue Kirchenrecht von 1983 nur noch die Beibehaltung der „frommen Gewohnheit“ der Erdbestattung empfiehlt, die Feuerbestattung aber nicht verbietet, es sei denn „sie sei aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen“ (Can. 1176 § 3).Selbst wenn die Erdbestattung wesentlich kostspieliger als die Feuerbestattung ist und letztere darum auch unter modernen Katholiken immer üblicher wird, fordert die Ehrerbietung gegenüber dem Leib des Verstorbenen und der Glaube an die künftige Auferstehung ein Festhalten an der alten christlichen Sitte der Erdbestattung.
(Auszüge aus einem Beitrag der FSSPX)