Lütz bemerkt, dass die durch die Medien gehenden 1670 beschuldigten Kleriker keine „Täter“ sind, sondern sogar gerichtlich Freigesprochene umfassen. Gemäß den gemeldeten Zahlen einer Diözese sind 6 % der Fälle staatsanwaltlich dokumentierte Falschbeschuldigungen und 34% der gemeldeten Fälle „Aussage-gegen-Aussage-Situationen“.
Fast ein Drittel (29,5%) der gemeldeten 3.677 Fälle – und somit die prozentual größte Gruppe der Missbrauchshandlungen – sind nicht von sexueller Natur, sondern betreffen „unangemessene Körperberührungen“ (nicht an den primären oder sekundären Geschlechtsmerkmalen).
Die Missbrauchsstudie besteht aus mehreren weitgehend unverbunden nebeneinanderstehenden Teilprojekten. Die Datenbasis des Teilprojekts 7 sind 69 Menschen, die sich anonym an eine Hotline gewendet haben.
Das nach Lütz gut dokumentierte Teilprojekt 3 analysiert 249 Strafakten (bei 209 Beschuldigten). Von diesen Verfahren endeten 77 (31 %) mit Verurteilung und 52 (21 %) mit Freispruch oder Einstellung wegen mangelnden Tatverdachts. In 116 Fällen wurde wegen Verjährung eingestellt.
Picture: Manfred Lütz, © rmt hh, Flick, CC-NC-ND