Fronleichnam - gebotener Feiertag (= Tag mit Sonntagspflicht) Fest I. Klasse
Das Fest Fronleichnam wurde zunächst 1246 in der Diözese Lüttich (Liège) eingeführt auf Grund der Visionen, die Juliana von Mont Cornillonseit 1209 hatte. 1264 führte Papst Urban IV., der zuvor Erzdiakon in Lüttich (Liège) war, dieses Fest - auch in der Folge des Blutwunders von Bolsena - für die gesamte römisch-katholische Kirche ein. 1317 legte Papst Johannes XXII. den Donnerstag als Festtag fest.
Seine Beliebtheit verdankt dieser Festtag vor allem der reich geschmückten Prozession, bei der die Elemente der Eucharistie durch die Straßen getragen werden. 1277 ist eine solche Prozession in Köln bezeugt. Wichtig wurde das Fest und die Prozession erst nach dem Konzil von Trient als eine antiprotestantische Demonstration der katholischen Auffassung, dass allein die römisch-katholische Kirche die Verfügung über die Eucharistie habe. Der Priester trägt bei der Prozession hoch erhoben die Monstranz, die Gemeinde geht hinterher. An vier im Freien aufgebauten Altären werden Fürbitten gebetet und gibt der Priester seinen Segen.
Die katholische Kirche gewährt vollkommenen Ablass für das andächtige Beten des Tantum ergo, der beiden letzten Strophen des HymnusPange lingua von Thomas von Aquin (GL 541):