FSSPX-Streit könnte jetzt positiv enden - Polnischer Senator
Er stellt fest, dass der Vatikan schnell auf die Ankündigung der FSSPX reagiert hat.
Libicki vergleicht die Situation mit der von 1988 und schreibt: "Ich glaube - wenn auch natürlich ohne Gewissheit - dass die Angelegenheit dieses Mal positiv ausgehen könnte."
Römischer Ritus nicht länger eine periphere Anomalie
Libicki verweist auf die Sichtbarkeit des römischen Ritus nach dem Summorum Pontificum von Benedikt XVI.
Trotz späterer Einschränkungen kann der römische Ritus nicht mehr abgetan werden: "Das zeigt, dass wir es mit einem echten innerkirchlichen Problem zu tun haben und nicht mit einer peripheren Anomalie, die einfach ignoriert werden kann."
Anglikanischer Stil: Koexistenz statt "Einigung"
Für Libicki ist der Konflikt zwischen Rom und der FSSPX letztlich eher doktrinär als liturgisch.
Er erinnert daran, dass Benedikt XVI. "eine eindeutige Akzeptanz des Zweiten Vatikanischen Konzils" forderte, eine Bedingung, die eine Einigung verhinderte.
Im Gegensatz dazu argumentiert Libicki, dass Franziskus einen anderen Regierungsansatz verfolgte.
Er verweist auf den Empfang der abweichenden Fiducia supplicans [!] als Beispiel: "Für Benedikt XVI. war eine solche Situation inakzeptabel; für Franziskus wurde sie - ungeachtet seiner Absichten - faktisch zu einem Modell dafür, wie die Kirche funktioniert."
In diesem Zusammenhang weist Libicki darauf hin, dass Franziskus den Priestern der FSSPX die Erlaubnis erteilt hat, Beichten zu hören und bei Eheschließungen zu assistieren, ohne dass zuvor lehrmäßige Erklärungen abgegeben werden mussten.
Das böse China-Abkommen als Präzedenzfall
Libicki argumentiert weiter, dass das Abkommen des Vatikans mit dem kommunistischen China die Einwände gegen eine kanonische Lösung für die FSSPX schwächt. Wenn Rom Bischöfe anerkennen kann, die unter einem atheistischen Regime ausgewählt wurden, dann verlieren Einwände gegen die Flexibilität gegenüber der Gesellschaft an Glaubwürdigkeit.
"Wenn im Namen der Einheit der Kirche solch weitreichende Kompromisse gegenüber einem Staat, der dem Christentum offen feindlich gegenübersteht, akzeptiert werden", argumentiert er, "verliert das Argument, dass es keine kanonische Lösung für die Priesterbruderschaft St. Pius X. geben kann, viel von seiner Überzeugungskraft."
Notwendigkeit einer Entscheidung
Libicki kommt zu dem Schluss, dass sich Papst Leo XIV. mit dem Thema befassen muss.
Er stellt fest, dass es im Kirchenrecht bereits Personalprälaturen, Ordinariate oder ähnliche Strukturen gibt. "Was fehlt, sind nicht Instrumente, sondern eine Entscheidung", schreibt er.
Bild: Jan Filip Libicki © wikicommons, CC BY-SA, AI-Übersetzung