katholisch.de - Urteil Landgericht Bonn.
Aktenzeichen: 7 O 154/99
LANDGERICHT BONN
BESCHLUSS
In dem Rechtsstreit
des Verbands der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Geschäftsführer Pater Dr. Hans Langendörfer S.J., Kaiserstraße 163, 53113 Bonn,
- Klägers -
Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Redeker Selner Dahs & Widmaier, Mozartstraße 4-10, 53115 Bonn
g e g e n
Herrn Rolf Hermann Lingen, Goldbrink 2a, D-46282 Dorsten
- Beklagten -
hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn beschlossen:
1. Gegen den Schuldner wird wegen Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 in dem www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/lg-bonn_katholisch.html enthaltene Unterlassungsverpflichtung, nämlich es zu unterlassen, die Domain "katholisch.de" und/-oder die Domain "katholisch.notrix.de" im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten, ein Ordnungsgeld von 10.000,00 EURO, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 1.000,00 EURO ein Tag Ordnungshaft verhängt.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Schuldner zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 8.000,00 Euro festgesetzt.
___
Bildquelle: katholisch.de, Screenshot vom 11.07.2019, 00:50
Die Kirche der Netten und Pastoralen hat schon damals zugeschlagen :-).
Ich kenne diesen Herrn nicht, aber gibt es in Deutschland eine Einzelfall-Rechtssprechung?
In der USA sind die Freimaurer und Chabad-Juden (Lubawitscher-Juden) jetzt daran, die 7 noachidischen Gesetze für alle Bürger verbindlich einzuführen. Wer dann noch zu Jesus betet und ihm folgt, wird geköpft. Wer glaubt, dass das Fiktion sei, soll dieses Video anschauen (engl., deutsche Untertitel einstellen):
www.youtube.com/watch
Uncovering Secret Society of the Freemasons as Judge and Executioner