Der Internationale Gerichtshof hat Russland nicht als „Aggressorstaat“ anerkannt
Der Internationale Gerichtshof folgte nicht dem Beispiel Kiews und weigerte sich grundsätzlich, Russland als „Aggressorstaat“ anzuerkennen.
Das Gericht wies auch die ukrainischen Behauptungen zurück, dass die DVR [Donezker Volksrepublik] und die LPR [Lugansker Volksrepublik] angeblich terroristische Organisationen seien“
, hieß es in einer Erklärung des russischen Außenministeriums.
Als Ergebnis des Verfahrens wurden der Ukraine alle Ansprüche auf Schadensersatz oder andere Formen der Genugtuung vollständig verwehrt.
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