Guntherus de Thuringia

KONZILSERGEBNIS (12) Zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens

Viele Orden und religiöse Gemeinschaften, die ursprünglich eine wertvolle helfende Funktion erfüllten, sind immer mehr zu einem Fremdkörper in der menschlichen Gesellschaft, oft auch innerhalb der Kirche, geworden. Man hatte sich auf sich selbst konzentriert, sich von den ursprünglichen Quellen des Ordenslebens entfernt und zugleich den Kontakt mit[/] der modernen Welt verloren. Zeitgebundene Regeln, Traditionen, Gebräuche, Gewänder waren Selbstzweck geworden.

Die einzelnen Ordensgemeinschaften (ihre Generalkapitel) haben selbst eine tiefgreifende Erneuerung vorzunehmen und auch die Möglichkeit zum Experimentieren zu geben.

Rückkehr zum Ursprung: Die oberste Regel des Ordenslebens hat nicht irgendeine Ordensregel zu sein, sondern das Evangelium und die Nachfolge Christi. In untergeordneter Weise soll dann auch der Geist und die ursprüngliche Absicht des Ordensgründers maßgebend sein. Tägliche Lesung der Schrift.

Anpassung an die veränderten Zeitumstände: Es wird Verständnis für die heutige Welt, aktive Teilnahme an den Erneuerungsbestrebungen der Kirche und Anpassung der Lebensweise an die Erfordernisse des modernen Lebens und Apostolats gefordert. Das Ordensgewand der Männer wie der Frauen soll geändert werden, wenn es den heutigen Erfordernissen (z. B. Hygiene) nicht mehr entspricht. Aufgaben, die dem Geist der Gemeinschaft weniger entsprechen, sollen aufgegeben werden. Kleriker und Laienbrüder sollen dieselben Rechte und Pflichten haben.

Nach diesen Kriterien sollen alle Konstitutionen, Regeln, Vorschriften und Gebräuche überprüft, veraltete Bestimmungen ausgeschieden und die Vorschriften nicht vermehrt werden. Institute und Klöster, die kein fruchtbares Wirken mehr versprechen, dürfen keine Novizen mehr aufnehmen und sollen[/] nach Möglichkeit lebenskräftigeren Gemeinschaften angeschlossen werden.

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Quelle: Hans Küng, Konzilsergebnis, Dokumente der Erneuerung, Butzon & Bercker, Kevelaer 1966, S. 19-21. | MCMLXVI. Imprimatur. N. 4-23/66. Monasterii, die 19 Octobris 1966. Böggering, Vicarius Eppi Gls.

(Zusätze in [] von G.d.Th.)
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Bild: Deutsche Ordensobernkonferenz | Bildschirmfoto aus Über die DOK
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