Abtreibung und Krieg – Zwei Gesichter derselben Gewalt
Wir leben in einer Zeit, in der die Wahrung der Menschenwürde und der Schutz der Menschenrechte weltweit als normative Grundlage politischen Handelns betont werden.Dennoch zeigt ein kritischer Blick auf die Realität eine fundamentale Diskrepanz: Tötung und Verletzung menschlichen Lebens sind allgegenwärtig – im Operationssaal ebenso wie auf dem Schlachtfeld.
Jährlich werden weltweit über 70 Millionen Kinder im Mutterleib durch Abtreibung getötet. Abtreibung Gesamtschätzung (1917–2025): ≈ 4,08 bis 4,8 Milliarden weltweit¹.
Zur gleichen Zeit fordern Kriege Millionen Todesopfer – darunter Soldaten, die im Auftrag staatlicher Systeme einander töten, ohne sich jemals begegnet zu sein, sowie unzählige Zivilisten, darunter viele Frauen und Kinder.
In beiden Kontexten wird menschliches Leben entpersonalisiert und instrumentalisiert – als Mittel zum Zweck geopolitischer, wirtschaftlicher oder sozialer Interessen.
Diese Prozesse der Entwertung menschlicher Existenz offenbaren eine strukturelle Parallele: Das Leben wird zur verfügbaren Größe erklärt – geformt durch gesellschaftlichen Druck, institutionelle Normen oder machtpolitisches Kalkül.
Die Entscheidung über Leben oder Tod liegt dabei häufig in den Händen Dritter – Akteure, die selbst nicht betroffen sind, aber über das Schicksal anderer bestimmen: durch politische Beschlüsse, medizinische Maßnahmen oder militärische Befehle.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der inneren Widerspruchsfreiheit des menschenrechtlichen Schutzanspruchs:
Wie konsequent ist der Anspruch auf universelle Menschenrechte, wenn bestimmte Personengruppen – etwa Ungeborene, vulnerable Zivilpersonen, zwangsrekrutierte Zivilisten oder politisch Verfolgte – faktisch außerhalb des tatsächlichen Schutzes stehen?
Die Gleichsetzung zwischen Abtreibung und Krieg mag auf den ersten Blick provokant erscheinen.
Das eine steht oft für individuelle Autonomie, das andere für kollektive Eskalation.
Doch unter dem Blickwinkel des Lebensschutzes zeigt sich:
Beide Phänomene sind Ausdruck asymmetrischer Machtverhältnisse.
In beiden Fällen ist das Leben eines Schwächeren dem Urteil eines Stärkeren ausgeliefert – ohne Stimme, ohne Mitentscheidung, ohne Absicherung.
Bei Abtreibung steht die Existenz des ungeborenen Kindes oft unter dem Einfluss äußerer Zwänge – sozialer, ökonomischer oder kultureller Art – und wird zugleich als Ausdruck individueller Freiheit verstanden.
Beim Krieg treffen Mächtige – etwa Regierungen oder Eliten – Entscheidungen über Leben und Tod, während die Folgen meist die Zivilbevölkerung oder einfache Soldaten tragen.
Der eine verliert sein Leben, weil er als Last gilt und seiner Schutzwürdigkeit beraubt wird; der andere, weil er zur „falschen Seite“ gehört.
Im Operationssaal wie im Krieg – Wenn der Stärkere entscheidet
Krieg wird oft als Auseinandersetzung zwischen „Völkern“ dargestellt, doch tatsächlich werden Menschen von politischen und wirtschaftlichen Interessen gegeneinander ausgespielt.
Völker werden manipuliert, Feindbilder konstruiert und Konflikte geschürt, um Macht, Ressourcen oder Ideologien durchzusetzen.
Die Betroffenen – Soldaten und Zivilisten – sind häufig nur Werkzeuge in einem größeren Spiel, unfreiwillige Opfer eines Systems, das die Würde des Menschen missachtet. Sie werden zu bloßen Mitteln fremder Interessen degradiert, verlieren ihre Individualität und werden in Konflikte hineingezogen, die sie selbst nicht gewählt haben. Diese Entmenschlichung spaltet Gesellschaften, schürt Misstrauen und Hass und macht echten, dauerhaften Frieden nahezu unmöglich.
Diese Dynamik zeigt, dass Gewalt nicht nur physisch, sondern auch gesellschaftlich zerstört – und eine Kultur des Lebens untergräbt.
Ähnlich verhält es sich mit der Praxis der Abtreibung, die sowohl ideologisch als auch politisch instrumentalisiert und ökonomisch verwertet wird.
Unter dem Deckmantel der „Selbstbestimmung“ wird eine milliardenschwere Industrie bedient, deren Interessen nicht primär dem Wohl der Frau oder dem Schutz des Lebens dienen.
Pharmakonzerne, Klinikbetreiber und ihre politischen Verbündeten profitieren von einer Praxis, die als „gesundheitliche Dienstleistung“ deklariert wird, in Wirklichkeit jedoch wirtschaftlichen und ideologischen Zielen folgt.
Der medizinisch-technische Eingriff wird entpersonalisiert, emotional entkoppelt und als Standardlösung propagiert – getragen von einer Industrie, die nicht an Prävention, sondern an Wiederholung verdient.
Anstatt Ursachen wie soziale Not, Einsamkeit oder Zukunftsängste zu bekämpfen, wird Abtreibung als einfacher Ausweg vermarktet – während echte Hilfsangebote rar bleiben.
So wie im Krieg nicht das Volk entscheidet, sondern Macht und Wirtschaftsinteressen den Weg vorgeben, ist auch die Entscheidung für eine Abtreibung oft kein Ausdruck echter Freiheit, sondern das Ergebnis gesellschaftlichen Drucks, mangelnder Alternativen – und eines Systems, welches das Leben zur Ware macht.
In beiden Fällen zeigt sich, wie menschliches Leben unter die Räder politischer, wirtschaftlicher oder ideologischer Interessen geraten kann. Der Mensch wird nicht um seiner selbst willen geachtet, sondern funktionalisiert – als Mittel zum Zweck. Und stets sind es die Schwächsten, die den höchsten Preis zahlen. Deshalb ist es umso wichtiger, ihren Schutz ins Zentrum jeder ethischen und gesellschaftlichen Verantwortung zu stellen.
Dabei darf nicht verschwiegen werden: Auch Männer tragen Verantwortung. Viele Frauen berichten, dass sie sich zur Abtreibung gedrängt fühlten, weil der Kindsvater sich entzogen oder sie aktiv unter Druck gesetzt hat. Eine gerechte Gesellschaft muss in diesen Fällen hinschauen und sicherstellen, dass Frauen nicht allein gelassen werden – weder rechtlich noch emotional.
Der Verlust der Menschenwürde im Namen des Nutzens
In der modernen Gesellschaft gewinnt ein zweckorientiertes Denken an Einfluss: Der Wert eines Menschen wird an seiner Nützlichkeit, seiner Funktion oder seiner Belastung für andere gemessen.
Das ungeborene Kind gilt als „Zellhaufen“ oder „Problem“, das beseitigt werden kann.
Im Krieg bezeichnet man getötete gegnerische Soldaten als „neutralisierte Ziele“ und zivile Opfer als „Kollateralschäden“³.
In beiden Fällen – bei der Abtreibung und im Krieg – findet eine Entmenschlichung statt: Das Individuum wird seiner Identität beraubt. Der Embryo wird zur „Option“, der Gegner zur „Gefahr“.
Doch sobald wir Menschen zu Problemen erklären, die „gelöst“ werden müssen, haben wir das Fundament einer ethischen Gesellschaft verlassen. Eine Zivilisation, die Leben selektiert, verliert ihre Menschlichkeit.
Schutz der Wehrlosen als Prüfstein der Menschlichkeit
Den moralischen Zustand einer Gesellschaft misst man daran, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht.
Das ungeborene Kind ist das wehrloseste Wesen überhaupt – ohne Stimme, ohne Verteidigungsmöglichkeit, völlig auf den Schutz anderer angewiesen.
Im Krieg trifft es häufig ebenfalls jene, die sich nicht schützen können: Kinder, Alte, Zivilisten. Beide – das ungeborene Kind und das Opfer bewaffneter Gewalt – sind menschliche Leben, deren Tod weder als Kollateralschaden noch als „medizinisch notwendige Maßnahme“ relativiert und verharmlost werden darf².
Wenn man akzeptiert, dass das Leben eines Menschen weniger wert ist, nur weil er klein, ungeboren, krank, alt oder abhängig ist, beginnt ein gefährlicher moralischer Abstieg.
Dann gibt es keine absolute Menschenwürde mehr, sondern nur noch eine, die vom Nutzen oder Willen anderer abhängt³.
Psychische Verwüstungen als stille Folge
Oft wird übersehen, dass sowohl Krieg als auch Abtreibung nicht nur physisch töten, sondern auch psychisch zerstören. Krieg hinterlässt Traumata, zerstörte Familien, Angst und Schuldgefühle, die über Generationen weitergegeben werden. Viele Soldaten leiden an posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS).
Dieselben Symptome zeigen sich auch bei Opfern und Überlebenden – etwa in der Ukraine, wo Millionen Zivilisten schwer traumatisiert sind⁴.
Dabei ist entscheidend: Die meisten Soldaten ziehen nicht freiwillig in den Krieg. Sie kämpfen selten aus Überzeugung, sondern oft aus Pflichtgefühl, Zwang, wirtschaftlicher Not oder Gruppendruck. Sie tun, was von ihnen verlangt wird – und tragen später die Last dessen, was sie erlebt oder getan haben. Viele fühlen sich missbraucht oder verraten. Sie kehren heim in eine Gesellschaft, die ihre inneren Kämpfe nicht versteht.
Weniger bekannt ist, dass auch viele Frauen nach einer Abtreibung psychisch schwer belastet sind. Auch hier gilt: Nur ein Bruchteil entscheidet sich aus voller Überzeugung für diesen Schritt. Die meisten erleben Abtreibung als Ausdruck von Hilflosigkeit – aus Angst, sozialem Druck, finanzieller Not oder dem Gefühl, keine andere Wahl zu haben.
Studien zeigen deutlich erhöhte Risiken: Frauen leiden nach einer Abtreibung häufiger an Depressionen, Ängsten, Suizidgedanken und Suchtverhalten.
Eine Wiener Studie kam zu einem ähnlichen Ergebnis: Nicht der Eingriff selbst, sondern das Umfeld, das ihn notwendig erscheinen lässt, ist das Problem. Die psychische Belastung wächst besonders dann, wenn die Entscheidung innerlich gegen den eigenen Wunsch getroffen wird⁵.
In beiden Fällen – beim Soldaten ebenso wie bei der schwangeren Frau – bleibt eine seelische Leerstelle zurück: Ein Gefühl, gezwungen worden zu sein. Und eine Gesellschaft, die zu oft wegschaut, statt zu helfen.
Gesetz versus Gewissen – Wenn Recht und Moral kollidieren
Viele setzen gesetzliche Regelungen mit moralischer Richtigkeit gleich. Doch die Geschichte lehrt uns das Gegenteil: Unmoralische Gesetze – etwa die NS-Rassengesetze, das sowjetische Gulag-System, die Apartheid in Südafrika oder die Legalisierung der Sklaverei – waren einst geltendes Recht, verletzten jedoch fundamental die Menschenwürde⁶.
Das Gesetz allein darf nicht als Maßstab für Moral gelten. Es gibt Zeiten, in denen das Rechtssystem versagt – Unrecht legitimiert, statt es zu verhindern. In solchen Momenten wird das Gewissen zum höchsten ethischen Kompass, der uns dazu aufruft, auch gegen geltende Gesetze Stellung zu beziehen.
Zivilcourage, ziviler Ungehorsam und der offene gesellschaftliche Dialog sind notwendig, um Recht und Moral in Einklang zu bringen. Jeder Einzelne trägt die Verantwortung, sein Gewissen ernst zu nehmen und mutig für das Leben einzutreten – selbst wenn das bedeutet, gegen geltendes Recht zu handeln.
Nicht jeder kann alles tun – aber jeder kann etwas tun: Das Leben zu schützen und zu retten ist keine Option, sondern unsere gemeinsame Verantwortung
In unserer Gesellschaft ist es selbstverständlich: Wer Zeuge eines Unfalls wird, ist rechtlich und moralisch verpflichtet zu helfen. Die sogenannte Erste-Hilfe-Pflicht schützt nicht nur das Leben des Verletzten, sondern ist auch Ausdruck einer grundlegenden menschlichen Verantwortung: Wer helfen kann, darf nicht wegsehen.
Doch warum gilt dieses Prinzip nur im Straßenverkehr – und nicht ebenso im gesellschaftlichen Umgang mit fundamentalen Bedrohungen menschlichen Lebens? Auch Abtreibung und Krieg fordern jährlich Millionen Opfer. Auch hier geht es um wehrlose Menschen. Auch hier stehen oft Umstehende daneben – still, machtlos oder gleichgültig.
Der moralische Anspruch, für das Leben einzustehen, endet nicht am Unfallort. Er gilt überall dort, wo das Leben eines Menschen entwertet, bedroht oder ausgelöscht wird – sei es im Mutterleib, in Kriegsgebieten oder durch politische und ökonomische Entscheidungen. Die Pflicht zur Hilfeleistung ist kein Sonderfall, sondern ein ethischer Grundsatz: Weil wir selbst einmal schutzbedürftig waren, schulden wir den Schutzbedürftigen heute unsere Stimme.
Es genügt nicht, Gewalt nur zu beklagen – wir müssen aktiv werden, wo Leben unter die Räder kommt. Denn eine Gesellschaft, die bei lebensbedrohlichen Prozessen schweigt, verliert ihre ethische Orientierung. Wer Menschen zu Problemen erklärt, die „gelöst“ werden müssen, verrät die Idee universeller Menschenrechte.
Die Frage ist nicht: „Darf ich mich einmischen?“
Sondern: „Was geschieht, wenn niemand eingreift?“
Genauso wie bei einem Verkehrsunfall sind wir auch bei gesellschaftlich legitimierten Formen des Tötens – etwa bei Abtreibung oder im Krieg – in der Pflicht. Nicht jeder kann alles leisten, doch niemand darf untätig bleiben. Das Leben zu schützen ist keine Option, sondern unsere gemeinsame Verantwortung. Heute mehr denn je.
Wie die unterlassene Hilfeleistung bei einem Unfall strafrechtlich verfolgt wird, darf auch das Ignorieren kollektiver Lebensbedrohungen nicht akzeptiert werden. Abtreibung und Krieg sind keine privaten oder politischen „Optionen“ – sie sind Ausdruck desselben Musters: Der Stärkere entscheidet über das Leben des Schwächeren.
Jeder Mensch ist aufgerufen, Stellung zu beziehen – nicht aus Aktivismus, sondern aus Menschlichkeit. Wer Leben rettet oder schützt, stiftet gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirkt Polarisierung, Gewalt und Nihilismus entgegen.
Daraus folgt:
Es ist Aufgabe aller, für das Leben einzutreten – nicht aus Pflichtgefühl, sondern aus Menschlichkeit. Nicht aus Moralismus, sondern aus Liebe. Nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus Überzeugung.
Wenn das Leben wertvoll ist, dann immer – nicht nur dann, wenn es „passt“.
Wer das anerkennt, kann nicht neutral bleiben.
Eine Kultur des Lebens als Alternative
Was ist die Alternative zu dieser Kultur des Todes? Die Kultur des Lebens! Eine Gesellschaft, die das menschliche Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod schützt – unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit oder davon, ob es „gewollt“ ist.
Konkret heißt das: Schwangere brauchen keine Abtreibungskliniken, sondern echte Unterstützung – psychologisch, sozial, finanziell.
Staaten brauchen keine Waffenlieferungen, sondern Dialog, Diplomatie, Versöhnung und ehrliches Bemühen um Frieden.
Eine solche Lebenskultur wäre nicht nur ethisch richtiger, sondern auch heilsamer – für die Menschen und das soziale Klima.
Kämpfen wir für Lösungen, bei denen niemand sterben muss.
Ein Kind im Mutterleib ist keine Last. Ein Mensch auf der „anderen Seite“ ist kein Feind. Beide sind Gesichter des Lebens – und damit unendlich wertvoll.
Wo Leben zählt, wächst Hoffnung
Abtreibung ist kein medizinisches Detail, Krieg keine politische Notwendigkeit. Beide sind Ausdruck einer Gesellschaft, die verlernt hat, das Leben in seiner Schwäche und Verletzlichkeit zu achten.
Wer für das ungeborene Kind und gegen Krieg eintritt, kämpft nicht nur für eine Gruppe von Menschen, sondern für eine Gesellschaft, die das Menschsein wieder ins Zentrum stellt.
Für das Leben einzutreten bedeutet, sich kompromisslos gegen jede Form von Gewalt zu stellen – sei es in Form eines chirurgischen Eingriffs oder einer militärischen Operation.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass echter Wandel nur gelingt, wenn wir auch die sozialen und gesellschaftlichen Ursachen von Leid, Druck und Gewalt bekämpfen.
Es braucht mehr als Verbote – es braucht Barmherzigkeit, tätige Nächstenliebe und eine Kultur, die das Leben in seiner ganzen Fülle schützt und fördert.
Denn jeder Mensch ist im Ebenbild Gottes geschaffen (vgl. Gen 1,27) – einzigartig, unverfügbar und von unantastbarem Wert.
Es ist an der Zeit, Leben nicht länger als Verfügungsmasse zu behandeln, sondern als das, was es ist: ein heiliges Gut, das uns anvertraut ist.
Und bei aller Ausweglosigkeit, bei aller Ohnmacht angesichts der Gewalt gegen das Leben – sei es im Mutterleib oder auf dem Schlachtfeld – bleibt das Gebet zu Gott ein wesentlicher, oft vergessener Schlüssel der Hoffnung.
Für Gott aber ist alles möglich, was für den Menschen unmöglich ist (vgl. Mt 19,26):
ein Ende der Gewalt, des Krieges gegen die Ungeborenen und der Kriege zwischen den Völkern.
Abtreibung und Krieg – zwei Gesichter derselben Gewalt. Sie sind Folgen eines Unrechts gegenüber Gott und den Menschen. Doch durch Gottes Eingreifen kann selbst diese Gewalt verwandelt werden – wenn Menschen sich in Reue und Demut an Ihn wenden (vgl. 2 Chr 7,14).
In dieser Hoffnung, im Vertrauen auf die Kraft, die größer ist als politische Systeme oder gesellschaftliche Strukturen, liegt die tiefste Quelle wahrer Erneuerung.
Denn: Nicht durch Macht und nicht durch Stärke, sondern durch meinen Geist – spricht der HERR (vgl. Sach 4,6).
Wo der Mensch scheitert, beginnt das Wirken Gottes – durch Gebet, Umkehr und die entschiedene Wahl für das Leben.
Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Kinder Gottes genannt werden (Mt 5,9).
Fußnoten
¹ WHO (2021): 73 Millionen Abtreibungen weltweit/Jahr – Global Data.World Health Organization.
Abtreibung Gesamtschätzung (1917–2025): ≈ 4,08 bis 4,8 Milliarden Abtreibungen weltweit
Diese Zahl basiert auf WHO-Schätzungen und historisch dokumentierten Entwicklungen – besonders relevant sind:
Die Legalisierung in der Sowjetunion (1920), dann wieder stark seit den 1950ern.
Massive Zahlen aus China seit den 1970ern (Ein-Kind-Politik).
Verbesserte Erfassung seit den 1990ern durch WHO und Guttmacher Institute.
Abtreibungen, Schätzungen nach Jahrzehnt (weltweit)
| Zeitraum | Geschätzte jährliche Abtreibungen | Abtreibungen pro Jahrzehnt
| 19217–1929 | 5–10 Mio.| ca. 65–130 Mio.
| 1930–1939 | 7–12 Mio. | ca. 70–120 Mio.
| 1940–1949 | 10–15 Mio. | ca. 100–150 Mio.
| 1950–1959 | 20–30 Mio. | ca. 200–300 Mio.
| 1960–1969 | 30–40 Mio. | ca. 300–400 Mio.
| 1970–1979 | 40–55 Mio. | ca. 400–550 Mio.
| 1980–1989 | 50–60 Mio. | ca. 500–600 Mio.
| 1990–1999 | 65–73 Mio. | ca. 650–730 Mio.
| 2000–2009 | 70–73 Mio. | ca. 700–730 Mio.
| 2010–2019 | 73 Mio. | ca. 730 Mio.
| 2020–2025 | 73 Mio. | ca. 365 Mio.
Quellen
| WHO-Factsheet (2025): Abortion
| Guttmacher Institute | ca. 1917 bis heute | Weltweite Schätzungen inkl. Modellbasierung für frühes 20. Jh. und spätere Jahrzehnte
| UN Population Division | vor 1950 – bis 2020er J. | Gesetzlicher Rahmen & Inzidenzen legaler/illegaler Abtreibungen in Ländern
| IPPF | Rückblick bis 20. Jh. | Ergänzende Trenddaten, Altdaten zu Rechtssituationen und Inzidenzen
² Bundesverfassungsgericht (1993): Urteil zum Schutz des ungeborenen Lebens, insbesondere zur Schutzpflicht des Staates. BVerfGE 88, 203.
³ Coleman, Priscilla K. (2011): Meta-Analysis of Abortion and Mental Health. The British Journal of Psychiatry, 199(3), 180–186. DOI: 10.1192/bjp.bp.110.077230.
⁴ PubMed-Studie (2023): Prevalence of PTSD among Ukrainian civilians during conflict.Zugriff über PubMed: Post-traumatic Stress Disorder and Moral Injury ….
⁵ IMABE (2023): Was macht Abtreibung mit der Psyche? Psychische Belastungen und Folgen. Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik, Wien. Verfügbar unter: imabe.org/home.
⁶ Historische Beispiele für legale, aber unmoralische Systeme:
· NS-Rassengesetze (1935)
Reichsgesetzblatt I S. 1146. Gesetzliche Grundlage für die systematische Diskriminierung und Verfolgung von Juden sowie anderen Minderheiten. Legal im Dritten Reich, heute eindeutig als Unrecht anerkannt.
· Apartheid-Gesetzgebung in Südafrika (1948–1994)
Rassentrennung und Entrechtung der nicht-weißen Bevölkerung durch zahlreiche Gesetze (z. B. Population Registration Act, Group Areas Act). Legal durch das südafrikanische Parlament, moralisch verwerflich und international verurteilt.
· Sklaverei in den USA (bis 1865)
Besonders relevant: Dred Scott v. Sandford (1857). Der Supreme Court entschied, dass versklavte Menschen keine Bürgerrechte haben. Sklaverei war gesetzlich erlaubt, bedeutete aber schwere Menschenrechtsverletzungen.
· DDR: Mauerschießbefehl und Reisegesetzgebung
Verbot der Ausreise, Erschießung von Flüchtlingen an der Berliner Mauer. Legal im DDR-Staatsrecht, aber gravierende Verletzung grundlegender Freiheits- und Menschenrechte. Hunderte Tote an der innerdeutschen Grenze.
· Sowjetunion: Gulag-System
Politisch Andersdenkende, religiöse Minderheiten, "Klassenfeinde" und angebliche Staatsgegner wurden ohne faires Verfahren verhaftet und in Zwangsarbeitslager (Gulags) deportiert.
Das System war durch sowjetisches Strafrecht legalisiert, u. a. durch Artikel 58 des Strafgesetzbuchs der RSFSR, der sehr weit ausgelegte „konterrevolutionäre Aktivitäten“ kriminalisierte. Die Lagerbedingungen waren extrem hart: Zwangsarbeit, Unterernährung, Misshandlungen und katastrophale hygienische Zustände führten zu massenhaftem Tod.
Schätzungen zufolge starben zwischen 1,5 und 2 Millionen Menschen im Gulag-System, bei insgesamt bis zu 18 Millionen Inhaftierten zwischen den 1930er- und 1950er-Jahren. Legal nach sowjetischem Recht – aber ein massives System staatlichen Unrechts und menschenverachtender Gewalt.
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