So geht die konziliare Liebeskirche mit ihren Mitarbeitern um!
Goldenstein-Nonnen jetzt ein Fall für Justiz: Antrag auf Entmündigung gestellt und Anzeige gegen den PropstBerchtesgadener Land | Datum: 18.10.2025 09:00 Uhr CEST | Aktualisiert vor: 1 Tag
Auch sechs Wochen nach der spektakulären Rückkehr der drei Augustiner Chorfrauen Rita (82), Regina (86) und Bernadette (88) in »ihr« Kloster mithilfe von ehemaligen Schülerinnen und einem Schlosser (wir berichteten mehrfach) hat sich ihr zuständiger Oberer Markus Grasl vom Stift Reichersberg noch immer nicht bei ihnen gemeldet. Stattdessen ist ein »Ansuchen um Erwachsenenvertretung« für Schwester Rita beim Bezirksgericht Hallein eingegangen, der Anwalt der Schwestern sieht den Propst als Auftraggeber. Der Anwalt hat zudem eine neue juristische Front gegen den Propst eröffnet: In einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Salzburg erhebt er weitere schwere Vorwürfe gegen Propst Markus Grasl.
Weiter heißt es in der Anzeige, dass im Ansuchen als Vertrauensperson, also als möglicher Erwachsenenvertreter, ausgerechnet der Mann benannt wurde, der im Auftrag des Propstes die Frauen im Dezember 2023 nicht nach Goldenstein zurückbrachte, sondern im Seniorenwohnheim ablieferte. »Dass dieser Herr nicht an der angegebenen Adresse wohnt, sondern in einer Eigentumswohnung, die zuvor einer Bewohnerin des Seniorenwohnheimes gehörte und jetzt im Eigentum des Augustiner Chorherrenstiftes Reichersberg – gemeinsam mit zwei weitern Eigentumswohnungen im gleichen Haus – steht, dürfte reiner Zufall sein.«
Der vom Gericht beauftragte Verein »Erwachsenenvertretung Salzburg« hat Schwester Rita mittlerweile in Goldenstein besucht, Geschäftsführer Christian Berger sagt danach, ohne auf seinen Bericht an das Gericht eingehen zu dürfen, dass seinem Eindruck nach eine »selbstbestimmte Lebensweise« bei Schwester Rita festzustellen sei, die Schwester sei in ein gutes Netzwerk an Helfern eingebettet. Das heißt: Eine gerichtliche Erwachsenenvertretung wird nicht empfohlen, das zuständige Bezirksgericht hält sich in der Regel an die Empfehlung des Vereins, eine Entscheidung wird in den nächsten Tagen erwartet.
Schwester Rita selbst erinnert sich nicht gerne an die rund 90-minütige Unterhaltung mit den beiden Mitarbeitern der Erwachsenenvertretung, »ich habe ihnen gleich gesagt, dass ich keine Vertretung brauche«. Von diesem Besuch abgesehen genießt Schwester Rita das Leben in ihrer gewohnten Umgebung, in der vergangenen Woche hat sie zudem ihren 82. Geburtstag gefeiert, »ja, wir haben ein wenig gefeiert bei uns im Kloster«, die Helferinnen hatten große aufblasbare Zahlen, eine Torte und ein Tischfeuerwerk besorgt. »Schade, dass man das Alter, also die Zahlen acht und zwei, nicht einfach umdrehen kann«, scherzt Schwester Rita noch Tage danach.
Unterdessen schildert der Anwalt der Schwestern, Reinhard Bruzek, in einer zweiten Sachverhaltsdarstellung die Erinnerungen von Schwester Bernadette an die Unterschrift der Pflege- und Betreuungsverträge: »Sie hat die Verträge von Herrn Grasl in einem Raum vorgelegt bekommen, in dem die Beleuchtung nicht eingeschaltet war, obwohl es bereits zu dämmern begann. Sie wurde von ihm ultimativ aufgefordert, die Verträge zu unterschreiben. Sie wusste nicht, was sie unterschreibt«, so der Anwalt. Der Propst habe alle drei Nonnen wie demente Menschen behandelt. Ein erstes Verfahren nach der ersten Sachverhaltsdarstellung wurde von der Staatsanwaltschaft Salzburg im April dieses Jahres eingestellt.
Der Propst und der von ihm beauftragte externe Krisenmanager Harald Schiffl beantworten eine entsprechende Anfrage kurz und knapp: »Nachdem die Anzeige Propst Grasl nicht vorliegt, kann er dazu auch keine Stellung nehmen.« Dass Propst Grasl seit sechs Wochen keinen Kontakt zu den Schwestern aufnimmt und für diese auch nicht erreichbar ist, begründet Schiffl so: »Propst Grasl hat mehrfach betont, dass es eine Beruhigung der medial-öffentlich aufgeheizten Situation braucht, um gemeinsam nach einer guten Lösung zu suchen.«
Dies wäre jetzt grundsätzlich gegeben gewesen, aber die nun eingebrachte zweite Anzeige sei »ein äußerst unfreundlicher Akt, der weitere Schritte erschwert«.
Michael Hudelist