Pater Lingen

Gestern, 28.02.2025, habe ich an einen Leser folgende Mail geschrieben:
Grüß Gott, bedenken Sie bitte, dass die bewusste eingetragene Mitgliedschaft in der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" den Ausschluss aus der katholischen Kirche bedeutet. Gem. dem Dogma von der Heilsnotwendigkeit der Kirche können bewusste "Vatikanum-2"-Mitglieder, weil objektive Nicht-Katholiken, nicht gerettet werden. Nicht-wissen-wollen (ignorantia affectata) mindert niemals die Schuld, sondern mehrt sie üblicherweise noch. Eine Kurzform zur Erklärung des sog. "Sedisvakantismus" ist als Bild auf meinem Instagram-Kanal / in dieser Mail als Anhang. Ich war "Klosterschüler" und dann V2-"Priesterkandidat" zuerst im "Bistum Essen" und später im "Bistum Chur". Es hat also sehr lange gedauert, bis ich den Schwindel durchschaut habe. Aber immerhin habe ich dann die Konsequenzen gezogen.
Die V2-Sekte hat zu meinen Ausführungen niemals Stellung genommen, sogar dann nicht, wenn sie von dritter Seite bzgl. meiner Position befragt wurde. Stattdessen hat sie sich stets darauf beschränkt, Rufmord an mir zu begehen. Das zentrale Beispiel dafür ist das Falschgutachten von Thomas Schüller, das von der Autorität der gesamten V2-Sekte getragen ist: (Fast?) alle deutschen V2-"Bistümer" wurden von mir angeschrieben und um Stellungnahme gebeten - ohne Reaktion. Hingegen meine Schwester, Zahnärztin Dr. Esther Lingen, erhielt in einem Fall tatsächlich eine Reaktion, u. z. wurde sie gebeten, künftig keine Fragen mehr zu stellen.
Natürlich kann sich jeder selbst über dieses "Gutachten" informieren:
[Falschgutachten von "Kirchenrechtler" Thomas Schüller, Universität Münster - Zeilenkommentar für die Gerichtsverhandlung im Strafprozess gegen die katholische Kirche]
Aber eben: Das ist nur ein Nebenschauplatz: Selbst wenn ich der Verbrecher sein sollte, der im "Gutachten" gezeichnet wurde ("argumentum ad hominem"), würde das am "Sedisvakantismus" als solchem nichts ändern.
Das "Gutachten" hat zudem zur Folge, dass ich jederzeit ohne Weiteres ins Gefängnis geworfen werden kann. Denn der Richter hat mir in der Hauptverhandlung ausdrücklich verboten, die Schüller-Behauptungen zu kritisieren. Ich wurde ausdrücklich darauf verpflichtet, die Behauptungen als "richtig" zu akzeptieren, und gegen diese gerichtliche Anordnung habe ich unzählige Male und permanent verstoßen. Zum Vergleich: Ich wurde bereits zu Gefängnis verurteilt, weil ich auf die für jeden sofort als wahr nachprüfbare Tatsache hingewiesen hatte, dass mir früher eine katholisch-Domain gehörte.
[Pressemeldung zur Verhaftung - Wie man für sein Glaubensbekenntnis ins Gefängnis kommt]
Nochmals, es geht nicht um mich, sondern um die Sache. Sie könnten selbst Nachforschungen verschiedenster Art anstellen. Außerdem könnten Sie die Sache öffentlich zur Diskussion stellen.

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